Wohnung geräumt, wie lange den Haushalt aufbewahren?!

Hallo,

ich habe eine Frage zur Räumung von Wohnungen und Aufbewahrung der geräumten Gegenstände, folgender Sachverhalt:

ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung in Köln. Der Mieter hatte 3 Monatsmieten Rückstand, worauf die fristlose Kündigung zum August 2012 folgte. Es folgte keinerlei Reaktionen. Da die Mieter schon länger nicht gesehen wurden, sind wir dann mit dem Hausmeister in die Wohnung (von wegen Gefahr in Verzug usw.)

Dort haben wir dann festgestellt das die Mieter abgehauen sind, leider ohne ihren gesamten Hausrat. Verschimmeltes Essen lag im Kühlschrank und auf dem Herd. Kein schöner Anblick, aber noch rechtzeitig vor Ungezieferbefall. Auf dem Tisch lagen eindeutige Hinweise das die sich abgesetzt hatte, wie Wohnungsinserate und handgeschriebene Zettel wo die sich gegenseitig Infos geschrieben hatten, weil die Polizei vor der Tür stand. Nachdem ich die Unterlagen durchgeforstet hatte, war klar warum die sich abgesetzt hatten: Inkassofirmen ohne Ende, Vorladungen für Gericht usw.

Also habe ich die Wohnung leer geräumt und zum 01.12. ist die Wohnung jetzt wieder neu vermietet. Den gesamten Wohnungsinhalt habe ich eingelagert. Jetzt meine Frage: Ich kann die ehemaligen Mieter nicht erreichen, angemeldet sind die noch immer in meiner Wohnung, wie lange muß ich die Sachen für die aufbewahren? Ewig lagern kann ich natürlich nicht, und will ich auch nicht. Gemeldet haben die sich seit August nicht, vermissen können die die Sachen also nicht.

Weiß da jemand Rat wie lange ich die Sachen aufbewahren muß?

Eine Räumungsklage hatte ich übrigens nicht, nur die fristlose Kündigung.

Noch eine Idee: Ich habe sämtliche Unterlagen von denen, also auch den Mietvertrag usw. D.h. eigentlich könnne die gar nicht beweisen das die Wohnung von denen gemietet wurde. Wäre das ein Weg?

Viele Grüsse

Haus, Wohnung, Mietnomaden, räumung, Wohnungsräumung

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