Haben am 17.2.2012 Bauernhaus und Grund übergeben, an Tochter und Schwiegersohn. Fruchtgenußrecht bleibt bis zur Pensionierung bei meiner Frau. Haben auch das Wohnrecht schreiben lassen. Bis Grundbücherlich alles abgeschlossen war ( 12.10.2012 ) war alles in Ordnung. Am 19.11.2012 schied mein Schwiegersohn freiwillig aus dem Leben. Es gibt noch zwei Kinder ( 5 u. 7. Jahre ) Frage: Gibt es eine möglichkeit um unsere Tochter zu entlasten, die Übergabe rückgängig zu machen?