Übergabevertrag stornieren oder rückgängig machen
Haben am 17.2.2012 Bauernhaus und Grund übergeben, an Tochter und Schwiegersohn. Fruchtgenußrecht bleibt bis zur Pensionierung bei meiner Frau. Haben auch das Wohnrecht schreiben lassen. Bis Grundbücherlich alles abgeschlossen war ( 12.10.2012 ) war alles in Ordnung. Am 19.11.2012 schied mein Schwiegersohn freiwillig aus dem Leben. Es gibt noch zwei Kinder ( 5 u. 7. Jahre ) Frage: Gibt es eine möglichkeit um unsere Tochter zu entlasten, die Übergabe rückgängig zu machen?
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