Jobcenter will 2500€?

Auf dem ersten Papier steht:

Sehr geehrter Herr (MeinName)

die beigefügte Mehrfertigung erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Bitte beachten Sie, dass von ihnen keine Zahlungen zu leisten sind. Das beigefügte Schreiben ist lediglich zu ihrer Information bestimmt.

Mit freundlichen Grünen

Jobcenter (meine Stadt)

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Auf dem zweiten Papier steht:

Mehrfachfertigung
Erstattungsanspruch

Sehr geehrter Herr (Jemand der bei der Stadt arbeitet)

mit Schreiben vom XX.11.2020 habe ich für

(jetzt steht hier mein Name, meine Versicherungsnummer, meine Straße und Hausnummer und meine PLZ sowie Wohnort)

einen Erstattungsanspruch dem Grunde nach angezeigt.

Dem Obengenannten wurden von der gemeinsamen Einrichtung Jobcenters (meineStadt) für den Zeitraum von 3 Monaten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 bewilligt.

Er hat jedoch Anspruch auf Sonstiges Einkommen für den oben genannten Zeitraum. Es besteht insoweit ein Erstattungsnapsuch für den oben genannten Zeitraum in Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro (§§40 Absatz 1 Satz 1 und 40a SGB 2 i.V.m. $ 104 SGB X).

Der Erstattungsbeitrag on Höhe von insgesamt 2.585,05 Euro ist von ihnen wie folgt bis zum 02.07.2021 unter Angabe folgender Bankdaten und des persönlichen Verwendungszwecks zu überweisen:

(jetzt stehen da Bankdaten, aber unwichtig für diese Frage)

Ich bin echt verwirrt und wüsste nicht mal warum ich die 3 Monate Hartz 4 zurückzahlen soll, denn ich hatte nie eine Arbeit in dieser Zeit und hatte definitiv einen Anspruch auf das Geld, so wie aktuell noch. Da heute Freitag Abend ist und ich so schlau war gerade die Briefe zu öffnen, muss ich warten bis Montag früh um 8 Uhr bevor ich dort anrufen kann. Deswegen erhoffe ich mir hier ernstgemeinte Antworten.

Recht, Hartz IV, Jobcenter
Jobcenter zwingt EGV zu unterschreiben? Sinnlos?

Guten Tag,

ich beziehe im Moment ALG2 und das Jobcenter zwingt mich eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschrieben, obwohl in einem vorherigen telefonischen Gespräch ganz klar kommuniziert wurde, dass dies eine freiwillige Entscheidung meinerseits sei. Arbeitslos bin ich seit 2 Monaten.

Darin wird unter anderem eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen die ich monatlich machen soll festgelegt, und das ich zu irgendwelchen für mich unnötigen Maßnahmen teilnehmen soll.

Ich bin ein junger Maschinenbauingenieur mit einem guten Abschluss und habe schon 25 Bewerbungen abgeschickt (Alleine diese Woche 4 Stk.) und bewerbe mich natürlich auch auf Stellen im Bereich meiner zuvor abgeschlossenen Industriemechaniker Ausbildung. Somit bewerbe ich mich auch auf Stellen die gar nicht meinen Qualifikationen entsprechen.

Meine Frage: darf ich zu diesen "Zusatzvertrag der freiwillig ist" gezwungen werden, wenn ich sogar schon die Anforderungen der mind. Anzahl an Bewerbungen pro Monat nachkomme?

Ich bin mir sicher das es nicht lange dauern wird bis ich einen Job habe, da ich mich, wie beschrieben, auch auf Stellen bewerbe für die man absolut keinen Studium oder Weiterbildung braucht. Nun kommen bei mir aber Sorgen auf, das ich durch das Jobcenter eher sogar "aufgehalten" werde bzw. unnötig Zeit in irgendwelchen absolut sinnlosen Maßnahmen stecken muss. Sind meine Sorgen berechtigt?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Arbeit, Schule, Recht, Arbeitsrecht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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