Mit freund zusammen ziehen?

3 Antworten

Wenn du mit deinem Freund in eine gemeinsame neue Wohnung ziehst, besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter deine anteiligen Kosten für für Unterkunft und Heizung voll übernimmt - zum Beispiel die Hälfte der Gesamtkosten, wenn ihr Partner seid.

Ob deine vollen Kosten übernommen werden, kommt aber auch darauf an, wie hoch die höchsten angemessenen Kosten in deiner künftigen Gemeinde sind, und auch darauf, wie hoch deine bisherigen Kosten waren und ob dein Umzug als notwendig anerkannt wird, siehe Absatz 1 Satz 1 und 2 in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Wenn du sichergehen möchtest, das deine vollen Kosten übernommen werden, kannst du vorher einen Antrag stellen auf Zusicherung der vollen Kostenübernahme nach SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 4:

(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Und wenn du noch keine 25 bist, solltest du auch einen Antrag stellen nach Absatz 5 ebenda.

Und wenn du Geld vom Jobcenter für eine Kaution oder für deine Umzugskosten benötigst, siehe Absatz 6 ebenda.

Melden musst du deinen Umzug oder den Einzug deines Partners unverzüglich, also spätestens am Tag des Umzugs oder des Einzugs, sofern dies an diesem Tag möglich ist. Falls du höhere Kosten hast als bisher, solltest du dies noch früher melden, damit das ALG II für diese Kosten rechtzeitig überwiesen wird.

Und nun zu deinem mitwohnenden Partner und dessen Einkommen und Vermögen, Dazu steht in Absatz 3 und 3a SGB II § 7 Leistungsberechtigte:

  • Nach einem Jahr Zusammenwohnen muss das Jobcenter vermuten, dass dein mitwohnender Partner und dicht mit seinem Einkommen und seinem Vermögendich unterstützt, dann gibt es kein ALG II mehr oder weniger.
  • Bevor dieses Jahr um ist, kann das Jobcenter vermuten, dass er dich mit seinem Einkommen und Vermögen unterstützt, muss es aber nicht und tut es eigentlich höchstens, wenn ein solcher Verdacht vorliegt.

In beiden Fällen kannst du dieser Vermutung widersprechen. Ob du damit Erfolg hast, musst du abwarten. Hast du keinen Erfolg, kannst du den üblichen Rechtsweg einschlagen: Widerspruch beim Amt selber, danach Klage beim Sozialgericht, notfalls auch sofort als Eilklage.

Gruß aus Berlin, Gerd

Falls Ihr in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollt, müßt Ihr je einen Umzugsantrag stellen.

Falls er zu Dir zieht oder Du zu ihm, müssen dem Jobcenter die Änderungen mitgeteilt werden.

Die Bedarfsgemeinschaft auf Probe gilt während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens.


Christoph987  22.07.2021, 07:16
Falls Ihr in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollt, müßt Ihr je einen Umzugsantrag stellen.

Gilt das auch, wenn er kein Hartz IV bekommt?

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Agamemnon712  22.07.2021, 07:37
@Christoph987

Dann natürlich nicht. Beim Schreiben meiner Antwort ging ich davon aus, daß beide im Leistungsbezug sind.

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Comp4ny  22.07.2021, 08:23

Die Bedarfsgemeinschaft gilt aber nur, wenn man gemeinsam wirtschaften und füreinander einstehen will. Möchte man das nicht, lässt man das als Wohngemeinschaft laufen, aber das weißt du ja.

Und einen Umzugsantrag gibt es in der Form nicht. Was du meinst ist eine Veränderungsmitteilung aufgrund eines Wohnungswechsel. Man muss sich schließlich für einen Umzug eine Erlaubnis holen.

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Agamemnon712  23.07.2021, 06:34
@Comp4ny
aber das weißt du ja

Du willst scheinbar nicht verstehen, daß ich Deine Ansicht, welche m.M.n. zur Leistungserschleichung beiträgt, nicht teile. Entweder man ist ein Paar oder man ist keines. Völlig egal, wie Du das siehst.

Man muss sich schließlich für einen Umzug eine Erlaubnis holen.

Genau deswegen einen Antrag stellen. Kann formlos geschehen.

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Comp4ny  23.07.2021, 10:41
@Agamemnon712

Dein Problem ist eher du willst das Gesetz nicht verstehen. Es steht klar im Gesetz wann man eine Bedarfsgemeinschaft ist. Selbst auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit steht die Definition einer Bedarfsgemeinschaft, dort steht ebenfalls klar ersichtlich das für eine Bedarfsgemeinschaft ein wechselseitiger Wille vorhanden sein muss. Und solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, spielt es keine Rolle ob man ein Paar ist oder nicht. Dein Problem ist es eher, m.M.n., dir passt es nicht dass es Menschen gibt die das Gesetz einfach korrekt für sich anwenden.

Nur weil man ein Paar ist, heißt es nicht dass man einen wechselseitigen Willen füreinander trägt. Und genau da liegt der Hund nun mal begraben und genau das ist dass entscheidende Detail warum man auch als Paar nicht gleich eine Bedarfsgemeinschaft ist.

Du nennst dich Experte im Bereich Harz 4. Da frage ich mich aber warum du dieses Gesetz nicht kennst. Quasi das "Grundgesetz" in diesem Bereich.

Genau deswegen einen Antrag stellen. Kann formlos geschehen.

Einen Umzugsantrag braucht man nur wenn man die ua. Übernahme von Umzugskosten geltend machen möchte. Umziehen darf jeder Hartz 4 Empfänger wohin er will wie er will, das besagt auch das Grundgesetz.

Wenn ich mich jetzt dazu entscheide von Hamburg nach Köln zu ziehen, dann brauche ich dafür keinen Antrag stellen. Dann mache ich das einfach und bekomme in Köln dann auch wieder Hartz 4 und das ohne Probleme inkl. Miete.

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Minni2408 
Beitragsersteller
 22.07.2021, 14:58

Also nur ich bekomme hartz 4 , sozusagen aufstocken....

Er bekommt Lohn...

Ich bekomme zwar Auch Lohn aber da ich 2 Kinder habe kriegen wir noch teil vom jobcenter

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Aber die grundlegende Frage die man sich erst mal beantworten sollte ist, will man füreinander einstehen und gemeinsam wirtschaften? Denn das ist erstmal die Grundlage ob man eine Bedarfsgemeinschaft beantragt.

Beantwortet man die Frage mit ja, dann hat man die Möglichkeit entweder trotzdem zu sagen man macht eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe, das bedeutet dass ein Jahr lang das Jobcenter nicht anrechnen darf, oder man sagt im Vorfeld man möchte das Probejahr nicht in Anspruch nehmen.

Beantworte mir die Frage aber mit nein, dann würde ich das ganze als Wohngemeinschaft laufen lassen. Dann dürft ihr zwar offiziell zusammen wohnen und auch zusammen sein, aber es wird nichts angerechnet bzw darf nicht angerechnet werden. Was das unter Umständen im Umkehrschluss bedeuten kann, das kann sich selber jeder denken 😉

Dem Jobcenter muss ab so oder so mitgeteilt werden, ob dein Freund zu dir zieht oder du zu ihm. Willst du zu ihm ziehen und er bekommt kein Hartz 4, dann musst du dem Jobcenter deine wohnliche Situation mitteilen bzw dass du halt wegziehst. Die müssen ja wissen wo du wohnst und gegebenenfalls ändert sich auch das zuständige Jobcenter. Wenn er allerdings bei dir einzieht und keine Leistungen erhält, hast du in der Form theoretisch keinen Vorteil dessen, wenn ihr offiziell eine Wohngemeinschaft seid und auch so geltend macht. Hier wäre er die Frage offen ob dein Vermieter ist zulässt dass da noch jemand einzieht, aber das ist eine andere Geschichte und hat mit der eigentlichen Frage ja nichts zu tun.

Im Netz geistern viele Aussagen auch hier in den Kommentaren die besagen, dass man immer automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bildet wenn man mit seinem Partner zusammenlebt oder zusammenzieht. Das ist rechtlich einfach falsch.