Hallo,

ich habe einmal eine Frage, bei der mir google nicht weiterhelfen kann.

Es geht um die Anrechnung von Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft.

Erst einmal bedanke ich mich dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen und sich meiner Frage widmen.

Ich lebe zusammen mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft (ohne weitere Personen) und im Juni erhalte ich das Abitur, im Oktober startet dann das Studium, einen entsprechenden Antrag auf Bafög werde ich stellen.

Nun habe ich auf diversen Seite schon das Unterschiedlichste gelesen. Einige behaupten, man würde nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählen, sodass auch nichts verrechnet würde. In der Konstellation Partnerschaft habe ich nun jedoch gelesen, dass Bafög mit eingerechnet wird.

Wie kann Bafög eingerechnet werden, es reicht doch bekanntlich für den Studenten allein kaum aus, wie können damit nun per Bescheid auch noch Kosten eines anderen Bedürftigen gedeckt werden?

Ich kann mir diesbezüglich gar nicht mehr vorstellen, was es genau bedeutet, dass Einkommen angerechnet wird. Bisher wurde für mich beispielsweise auch immer Kindergeld angerechnet, sodass sich mein Anspruch um den Betrag des Kindergeldes verringert hat. Vollkommen nachvollziehbar, jedoch habe ich mit Beginn des Studiums gar keinen Anspruch mehr auf Leistungen des Jobcenters.

Kann mir bei dieser Frage bitte jemand helfen? Was erwartet mich mit Beginn des Studiums?

Nochmal vielen Dank