ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Sperrzeit beim Jobcenter wegen eigenkündigung / Wichtiger grund?

Hallo liebe community.

und zwar musste ich leider bei meinem arbeitgeber nach 2 tagen kündigen. ich bin nun 2 wochen arbeitslos und suche seitdem einen neuen job als gelernter schlosser. Momentan bin ich leider nicht krankenversicher oder besser gesagt "freiwillig versichert" und soll nun ab nächsten monat 170€ monatlich beitrag zahlen. Dies ist mir leider zu viel und somit musste ich leider Hartz 4 beantragen damit die versicherungsbeiträge gezahlt werden. nun kommt die sperrzeit in kraft da ich ja selbst gekündigt habe.

Ich habe über eine zeitarbeitsfirma bei einer wertstoff entsorgungsfirma gearbeitet. kurz gesagt ein typischer müllmann der die tonnen zum auto schiebt und bei der fahrt hinten draufsteht.

Ich muss ehrlich sagen das ich es mir einfacher vorgestellt habe. besonders was das stehen hinten drauf angeht. (ich musste viel papierkrams unterschreiben wegen gefahrbereich bzw das ich dauerhaft im gefahrbereich arbeite) ich bin zwischendurch öfters mit einem bein abgerutscht und echt panik gehabt das ich noch irgendwo unter die räder komme. Die schweren tonnen zwischen den parkenden hin und her zu schieben war auch sehr anstrengend und habe leider 2-3 autos erwischt. bei 30 km/h verging mir echt der appetit hinten drauf. diese 2 tage waren im großen und ganzen sehr belastend .

nun woltle ich fragen ob dies auch ein wichtiger grund ist und ob ich eine sperrzeit evtl nicht zu befürchten brauche

Arbeitslosengeld, Hartz IV, Sperrzeit

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