Guten Tag in die Runde. Ich habe als selbstständiger Aufstocker ALG 2 bezogen und zum Ende des vergangenen Bewilligungszeitraumes die letzte Frist für die Abgabe der abschließenden EKS versäumt. Ich muss nun wohl damit rechnen, dass mein tatsächliches Einkommen durch das JC geschätzt wird – was aber noch nicht erfolgt ist.

Wider Erwarten muss ich nun leider, fünf Monate nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitrums, wieder einen ALG 2 Antrag stellen. Meine Frage: Hat die fehlende abschließende EKS aus der Vergangenheit einen Einfluss auf meinen neuen Antrag auf ALG 2? Meine Hilfsbedürftigkeit kann ich jedenfalls u.a. aufgrund der Kontoauszüge der letzten drei Monate belegen und auch mein "Vermögen" ist nahezu restlos aufgebraucht. Könnte aber das JC den neuen Antrag wegen einer fehlenden abschließenden EKS aus der Vergangenheit ablehnen?