Meine Mutter will meinen Ex-Stiefvater anzeigen, wird das schlimm enden?

Also das ganze hat eine lange Vorgeschichte... meine Mutter hatte vor ca 7 Jahren einen neuen Mann geheiratet, und wir lebten seit dem auch als Familie zusammen. Aber dann ging die Ehe vor zwei Jahren in die Brüche, und er musste ausziehen. Die Sache ist, er war wie ein echter Vater für mich, und ich hab ihn sehr lieb gehabt, also habe ich mich immer wieder mit ihm getroffen, auch wenn er nicht mehr offiziell zur Familie gehört hat.

Mit der Zeit haben wir dann eher immer mehr Zeit miteinander verbracht, und er hat mir auch viele Sachen geschenkt und mir oft geholfen wenn ich mal was hatte (hat mich z.B immer abgeholt, meine Mutter hat kein Auto) und irgendwann hat er mir dann gesagt dass er mich wirklich liebt, und nicht nur so als Tochter sondern wirklich.

Hat mich ehrlich gesagt ziemlich geschockt, aber habe davon auch Herzflattern bekommen, und ihm gesagt dass ich darüber nachdenken muss...
Naja ich habe ihn dann nach einer Weile trotzdem weiter besucht, und ehrlich gesagt konnte ich mir auch was mit ihm vorstellen, und dann sind wir uns noch näher gekommen und ... tja... Geküsst, Gekuschelt... Sex gehabt.

Ich schäme mich zwar deswegen, aber es hat mir wirklich gut gefallen.. 🙈
Wir sind dann heimlich ein Paar geworden, und wir haben uns weiterhin getroffen, und eine tolle Zeit gehabt, aber dann hat meine Mutter auf Umwegen davon Wind bekommen, und jetzt will sie ihn Anzeigen... hatten auch riesen Stress Zuhause, und hat mir 2 Monate Stubenarrest aufgebrummt, und wollte mir sogar das Handy wegnehmen damit ich ihm nicht schreiben kann, aber dann hat sie es doch nicht gemacht weil ich eben schon 17 bin und ihr gesagt habe dass ich dann einfach abhaue.

Naja, jetzt ist Zuhause eben angespannte Stimmung, und ich habe Angst dass er nun wegen all dem Ärger mit dem Gesetz bekommt... falls das irgendwie wichtig ist, er ist 38..

Familie, Freundschaft, Sex, Gesetz, Liebe und Beziehung
Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel

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