BAföG hat zu viel bezahlt, dürfen sie das Geld sofort zurückverlangen?

Aufgrund meiner psychischen Probleme konnte ich meine Schulische Ausbildung letztes Jahr für Paar Monate nicht wahrnehmen.

Ich habe für 2 Monate Schüler - BAföG bekommen, obwohl ich es nicht mehr hätte bekommen sollen, da irgendwo steht, dass man nach 2 oder 3 Monaten nicht Tätigkeit das BAföG gestrichen bekommt, egal aus welchem Gründen.

Das Problem ging von beiden Seiten aus, da ich etwas daran Schuld war, dass ich mir ca. 1 Jahr nachdem ich BAföG erhalten habe das nicht gemerkt habe, dass es unter solchen Bedingungen gestrichen wird und das BAföG-Amt hat Teilschuld, da sie obwohl ich Atteste geschickt habe, sie erst 2 Monate zu spät bemerkt haben, dass Sie mir zu viel gezahlt haben.

(War halt nervig, da ich keine Zeit hatte rechtzeitig andersweitig Geld zu beantragen)

Jetzt zum Problem:

Das BAföG-Amt verlangte eine Rückzahlung von über 1000€ innerhalb eines Monats oder 2 Monate. Nun habe ich halt kein eigenes Einkommen, da ich eine Schulische Ausbildung besuche und auf Geld vom Staat abhängig bin. Irgendwie habe ich mit denen Geklärt eine Ratenzahlung in Höhe von 50€ zu machen (niedriger ging es nicht). Problem: ich habe kein Einkommen, das Geld wird gerade so berechnet, dass ich am Monatsende auf ca. 0€ bin, was besser klappt durch die 50€ weniger als vorher.

Kurzgesagt:

Diese Ratenzahlung bringt mich dazu, dass ich 1 Woche vor Monatsende kein Geld mehr habe und eigentlich bin ich nicht in der Lage das zu Zahlen.

Frage:

Ist das rechtens, dürfen die sowas von mir verlangen oder ist das von den Umständen abhängig? Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun?

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Vorname des Kindes ohne Zustimmung des Vaters?

Wenn zwei Eheleute Verheiratet sind noch aber getrennt Lebend bekommt das Kind das geboren wird ja Automatisch den Familiennamen.

Wenn die Mutter aber den Vornamen selbst bestimmt sagen wir das Kind Lisa nennt das steht so in der Geburtsanzeige dann.

Dann geht diese zum Standesamt und gibt diesen Namen an. Die Standesbeamtin sagt ihr der Vater muss zustimmen dann kann erst eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Mutter Versichert ihr das sie den Rechtlichen Vater die Namenserklärung zusenden wird was sie nie tat.

Die Standesbeamtin stellt ihr wegen der Krankenversicherung eine vorläufige Geburtsbescheinigung aus. Wo der Rechtliche Vater eingetragen wird.

Die Mutter hat diese aber erst nach 4 Monaten zur Krankenversicherung abgegeben das war gelogen also.

Der Rechtliche Vater des Kindes hat dann beim Standesamt angerufen diese sagten das eigentlich die Ex Frau ihn die Namenserklärung übersenden wollte und man solle schnellstens kontakt nehmen.

Der Rechtliche Vater des Kindes ist nicht Einverstanden mit den Vornamen und teilt es so der Standesbeamtin mit.

Alle Behörden aber halten diese Geburtsbescheinigung die angeblich ausgestellt wurde für die Krankenversicherung schon für eine Geburtsurkunde. Weil die Mutter die Standesbeamtin auch angelogen hat.

1. Darf die Standesbeamtin den Vater eintragen in diese Geburtsbescheinigung ohne seine Zustimmung bezüglich des Vornamen des Kindes.

2. Dürfte die Standesbeamtin ohne den Rechtlichen Vater seine Daten eintragen und es so darstellen das er mit den Namen einverstanden sei.

3.Hat der Rechtliche Vater das Recht diese Geburtsbescheinigung rückgängig zumachen da er übergangen wurde in dem die Mutter die Standesbeamtin anlügte.

4. Gibt es ein genaues Gesetz das beide Eltern den Vornamen zustimmen wenn beide das Sorgerrecht haben ???

Der Vater ist der Meinung die Standesbeamtin hätte ihn Kontaktieren müssen das sie ihn in die Geburtsbescheinigung einträgt und ob er Einverstanden ist mit den Vornamen und hat ihn Übergangen und gegen das Gesetz verstoßen.

Nach 8 Monaten hat das Kinder immernoch keine Geburtsurkunde !!!

Wäre für Antworten sehr Dankbar

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