Hallo zusammen.

Ich schreibe sehr bald eine Mathearbeit nach (bin in der 10. Klasse). Bei uns werden die Klassenarbeiten immer alleine im Nebenraum vom Klassenzimmer nachgeschrieben. Nun, meine Mathelehrerin kündigte am Freitag an, dass sie mich (aus "Präventionsmaßnahmen gegen Schummeln") filmen wird und das Videomaterial im Nachhinein von "jemandem aus dem Kollegium" ausgewertet wird. Als ich sie daraufhin fragte, ob das nur für mich gelten würde, sagte sie, dass würde ab diesem Schuljahr für alle gelten, die eine Arbeit von ihr nachschreiben. Ich bin da wohl der erste, bei dem das ausgeführt werden soll. Bei anderen Lehrern ist diese Vorgehensweise aber nicht bekannt. Ich teilte ihr mit, dass ich nicht gefilmt werden möchte und ob solch eine Maßnahme denn überhaupt im Schulgesetz bzw. in der Schulordnung unserer Schule steht, daraufhin sagte sie, ich solle mich "nicht immer so quer stellen".

Meine Frage wäre jetzt, ob sie das darf und ob ich da überhaupt zustimmen muss? Ich habe jetzt unsere Schulordnung und auch das hamburger Schulgesetz mithilfe eines Stichwort-Tools durchsucht, und konnte kein solches Gesetz finden, dass dem Lehrer erlaubt, er dürfe den Schüler während des Nachschreibens filmen.Ich bräuchte dringend einen rechtlichen Rat.

Bundesland: Hamburg.

Vielen Dank und lieben Gruß.