Semesterticket gefälscht und beim Zugfahren erwischt worden

Hallo,

bin 28 Jahre alt und wurde gestern vom Schaffner kontrolliert, der bemerkt hat das mein Semesterticket gefälscht ist. Nachdem er das festgestellt hat, hat er mich gefragt, ob ich die Tat zugebe oder diese abstreite. Habe aus Panik diese abgestritten und gesagt, dass ich vor kurzem mein Ticket verloren hatte und eine Freundin aus der Uni mir ein neues im Studierendenbüro ausdrucken lassen hat und es mir bisher nicht aufgefallen ist das dieser gefälscht ist. Danach hat der Schaffner meine Daten erfasst und mir den Vordruck mitgegeben und meinte, dass er diese weiterleitet und es höchstwahrscheinlich gerichtlich enden wird. Mein gefälschtes Semesterticket hat er behalten. Die Sache ist die, dass ich die Uni gewechselt habe ( bin von einer öffentlichen in eine private gewechselt und habe daher kein Semesterticket) und nur die Gültigkeit des alten Tickets gefälscht habe. Zu der Zeit, in der ich erwischt wurde hatte ich offiziell Vorlesung gehabt und wurde in einer Stadt erwischt, die weit weg ist von der Stadt, in der ich lebe/studiere.

Habe heute allerdings bemerkt, dass er meinen Geburtstag bei der Erfassung um zwei Tage vorgezogen hat. Alle anderen Angaben stimmen.

Meine Frage:

  1. Soll ich die Tat abstreiten und sagen, dass ich zu der Zeit in der Vorlesung war?
  2. Bin das erste Mal mit sowas konfrontiert, was genau erwartet mich?
  3. Soll ich vorsichtshalber einen Anwalt einschalten?

Bedanke mich im Voraus für die antworten.

Betrug, Recht, Gesetz, Bahn, Strafe
Warum werden unter 14-jährige nicht bestraft?

Hallo. Ich stelle mir schon seit langem diese Frage. Man hört immer wieder in den Nachrichten von 12-/13-jährigen, die sich regelrecht gegenseitig abstechen mit der Folge Mord oder gefährlicher Körperverletzung. Jedoch können diese "Kinder" unter 14J nicht strafrechtlich dafür belangt werden, da sie ja noch "Kinder sind, die die Tragweite ihres Handelns nicht erfassen können". Soll heißen: Ein 13-jähriger weiß anscheinend nicht dass sein Gegenüber sterben kann wenn man ihm ein Messer in den Hals rammt. Aber ein 14 Jähriger auf einmal, ganz plötzlich, schon. Ich finde dieses System irgendwie richtig schwachsinnig muss ich zugeben, zumal 12-jährige sehr wohl wissen, dass Messer und Waffen gefährlich sind..... Viele nutzen das ja auch aus, um Straftaten zu begehen, nach dem Motto: "Die können mir eh nichts, ich bin noch nicht strafmündig!"

Warum wird die Strafmündigkeit so großzügig angesetzt? Ein 13 Jahre 360 Tage alter Straftäter der jemanden mit einem Messer absticht ist sich seines Handelns nicht bewusst, laut Gesetz weiß er nicht dass so eine Attacke gefährlich und lebensgefährlich ist, aber ein 14 Jahre und 2 Tage alter Kandidat schon, der gerade mal ne Woche älter ist?

Wieso wird die Grenze der Strafmündigkeit nicht herabgesetzt, z.B. auf 10 Jahre? Natürlich bleibt auch eine Straftat für strafunmündige nicht Konsequenzen, es drohen ja Jugendamt, Heim, Psychologengespräche etc etc, aber vor dem Knast muss sich keiner fürchten...

LG Cora :))

Kinder, Polizei, Jugendliche, Recht, Gesetz, Strafe, Strafrecht
Sie 12,er 19

Hallo an alle :-) Ein Freund von mir (er ist 19),hat mir letztens erzählt,dass er sich in eine zwölfjährige verliebt hat und sie sich anscheinend auch in ihn.Sie haben sich auch schon mehrere Male getroffen und sich schon geküsst. Ich habe mich natürlich für ihn gefreut,aber war dennoch etwas überrascht. Er hat sich vor ca.einem Jahr von seiner Exfreundin getrennt.Sie waren zwei Jahre zusammen,als sie zusammengekommen sind war sie 15 und er 16.Sie hat ihn damals betrogen,weshalb er auch schlussgemacht hat.Er war total verletzt und hat sich monatelang mehr oder weniger in seiner Wohnung verschanzt. Ich freue mich richtig für ihn,dass er jetzt "frisch verliebt" ist. Leider sind nicht alle meiner Meinung:Sein bester Freund (er ist auch 19) hat ihn gefragt,ob er nicht ganz dicht ist,da das Mädchen erst 12 ist.Er meinte,wenn sie 22 und er 29 ist,wäre es nicht so schlimm,aber wenn sie erst 12 und er 19 ist,wäre es ein "No Go".Er meinte auch,dass man auch immer "zurückrechnen" solle:Als er 10 war,war sie grad mal 3. Von seinen Eltern hat er es nur seiner Mutter gesagt,die sich zwar für ihn gefreut hat,aber dann gesagt hat,dass wenn sie die Mutter des Mädchens wär,wahrscheinlich umfallen würde. Er hat mir ein Foto von ihr gezeigt und sie schaut,meiner Meinung nach,aus wie 14 bzw. 15,also schon ein bisschen älter. Er ist jetzt ziemlich ratlos,weil er sie wirklich gern hat,aber nicht weiß,wie er sich verhalten soll... Was sagt eigentlich das Gesetz dazu?

Beziehung, Gesetz, Altersunterschied
Namensänderung aufgrund von Stalking und negativen Assoziationen

Liebe Experten, ich bräuchte euren Rat und eure Erfahrungen zum Thema Namensänderung. Nehmen wir einmal folgende Situation an:

Person A hatte eine "nicht so schöne Kindheit", welches sie Person B zu "verdanken" hat. Vor über 10 Jahren hat Person A den Kontakt zu Person B abgebrochen und seither nie wieder von sich aus Kontakt gesucht. Dieses hat Person B nicht akzeptiert. Person A wurde zunächst mehrfach aufgesucht, Dritte wurden ausgefragt (teilweise bedrängt), Telefonnummer wurde rausgefunden und immer wieder angerufen. Person B zog mehrfach um und fühlte sich dann auch relativ sicher, da außer Telefonanrufen, die allesamt nicht angenommen wurden, und Ausfragen einer dritten Person nicht mehr viel zu befürchten war. Ab und an hat Person B "Geschenke" bei einer dritten Person abgegeben. Diese "Geschenke" können u.U. als Drohung aufgefasst werden könnten. Nun hat aber Person B Person A nach fast 13 Jahren wieder aufgespürt und auch einen Brief geschrieben (dessen Inhalt aber zunächst harmlos ist). Dennoch bleibt es dabei: Person A möchte endlich abschließen und keinen Kontakt mehr zu Person B. Keine Anrufe, keine Briefe, keine Geschenke, kein Ausfragen Dritter, kein Hinterherspionieren, keine "Überraschungsbesuche".

Nach 13 Jahren sieht Person A nur noch eine Namensänderung als mögliche Lösung an. Zudem hat Person A schon immer ein schlechtes "Verhältnis" zu ihrem Vornamen gehabt, da er von Person B ausgesucht wurde und sie damit nur negative Assoziationen verbindet, nicht aber sich selbst als Person. So kam es auch, dass sie sich im Freundes - und Bekanntenkreis schon seit ein paar Jahren mit einem anderen Vornamen vorstellt und auch mit diesem angesprochen wird.

Fragen:

  1. Ist es unter diesen Umständen möglich, seinen Vor- und Zunamen amtlich ändern zu lassen? Wenn ja, darf man sich den Namen selbst wählen oder muss es, zumindest was den Zunamen angeht, ein Name sein, der mal im Familienstammbaum vorkam?

  2. Ist es unter diesen Umständen möglich, nur seinen Vornamen ändern zu lassen und den Familiennamen zu behalten? Wenn ja, darf man sich den Vornamen selber aussuchen?

  3. Ist es unter diesen Umständen möglich, sich zu seinem Vornamen einen zweiten Namen geben zu lassen, sodass man dann diesen Zweitnamen als Rufnamen verwenden kann? Dies würde zwar ein "Untertauchen" erschweren, aber immerhin könnte Person A zwar den negativ besetzten Vornamen tragen, hätte aber auch endlich einen neutralen Vornamen, der sie nicht ständig auf Person B "stößt".

  4. Angenommen, eine Namensänderung wäre möglich, werden dann auch Urkunden wie Schul- und Abschlusszeugnisse nachträglich mit dem neuen Namen versehen? Und wie teuer kann eine Namensänderung in den Varianten 1-3 sein?

Dass dies hier natürlich KEINE Rechtsberatung ist, ist mir klar, aber eure Meinungen/Erfahrungen interessieren mich :) Vielen Dank! Natasha

Name, Recht, Gesetz, Namensänderung, Stalking, Standesamt

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