kann ich meine Schwester dafür anzeigen?

also ich finde es selber traurig dass es so weit kommen musste, allerdings bleibt mir nichts anderes übrig. und zwar sind ich und meine Schwester sehr zerstritten weil sie einfach einen widerlichen Charakter hat und ich mir nichts von ihr gefallen lasse. sie beklaut, belügt und terrorisiert mich gefühlt seit meiner Geburt und ich muss langsam härtere Geschütze auffahren sonst werde ich nie das bekommen was mir zusteht. also diese Woche ist sie (endlich) ausgezogen und ich habe einfach versucht sie zu meiden weil ich nichts positives mehr für sie übrig habe. Da ist nur mehr pure Verachtung, Hass und Ekel was ich für sie empfinde. Und als ich nach ihrem Auszug in mein Zimmer gegangen bin, fiel mir direkt auf, dass sehr viele Wertgegenstände fehlen. Angefangen von Klamotten bis zu Schmuck und sonst was. Die hat meine Sachen eingesteckt und ist damit in ihre Wohnung gezogen. Wie erbärmlich und widerwärtig kann man eigentlich sein? Anstatt dass sie ihre Schulden bei mir begleicht, beklaut sie mich weiterhin. Ich ertrag das einfach nicht mehr. Kann ich hier rechtliche Schritte in die Wege leiten? Die Vorstellung das die jetzt meine Klamotten anzieht und so macht mich krank, das ist jetzt wahrscheinlich für einige von euch nicht nachzuvollziehen warum ich so wütend bin deswegen, aber es raubt mir meinen Schlaf und geht auf meine Psyche wie sehr mich dieser Mensch anwidert und ich will endlich Gerechtigkeit. Ich war immer korrekt zu ihr und sie ist einfach nur eine linke Ratte mir gegenüber. Auch stellt sie es vor anderen so hin als wäre ich die Böse und macht mich schlecht indem sie Lügengeschichten erzählt über mich. Und das teilweise vor Leuten die mich sehr gemocht haben und jetzt einfach ein falsches Bild von mir haben weil meine Schwester so ein Abschaum ist. Es ist alles so tragisch ich versteh nicht warum man mich mit so einer Schwester bestraft hat

Familie, Freundschaft, Polizei, Menschen, Recht, Gesetz, Psychologie, Anzeige, Gesellschaft, Liebe und Beziehung, Soziales
Was würde passieren, wenn die Bundeskanzlerin verhaftet werden würde?

Gibt es eigentlich noch Menschen in diesem Land, die sich vorstellen können, dass die Bundeskanzlerin verhaftet wird?

Mit welchem Recht und wodurch schützt sie sich?

Wäre es theoretisch/juristisch denkbar und machbar die Bundeskanzlerin zu verhaften, wenn entsprechende Verantwortliche dies wollten?

Ich würde fast meinen, dazu bedürfte es "bloß" einer Zusammenarbeit zwischen BKA und bestimmten Juristen (Richtern, Staatsanwälten an höchsten Gerichten?)...? Vielleicht auch unter Einbeziehung der Bundespolizei...?

Wären sehr gewichtige Straftatbestände erfüllt und man könnte die Schuld nachweisen, dann könnte, müsste und würde es doch tatsächlich so laufen, dass irgendwann irgendwie irgendein Teil des Staates sich gegen die "Staatsführung", also zumindest gegen die Bundeskanzlerin stellt... Oder?

Ich mein', so ein Einsatz wäre ja sicherlich nicht soo besonders aufwendig. Denn, wenn ich richtig informiert bin, dann stehen doch da nur ein paar Polizisten der Bundespolizei (?) oder sogar der Berliner Polizei am Kanzleramt rum?

Wenn also nun ein paar Dutzend Polizeikräfte da "einfallen" würden und die Bundeskanzlerin wirklich verhaften würden, so richtig mit Haftbefehl und Unterstützung des BPOL-Präsidenten, des BKA-Chefs und Verfassungsrichtern oder so... Dann würde es doch wahrscheinlich echt gehen, oder?

Ich mein', sie könnte ja dann auch schlecht die Bundeswehr um "Amtshilfe" gegen andere "Amtspersonen" anbetteln, würde ich mal spontan vermuten. Sie könnte dann ja gar nichts mehr machen. Man könnte sie ja genau so behandeln wie alle anderen Menschen auch, die verhaftet werden. Also werden mal eben Handschellen angelegt. Und dann wird die Person eben mitgenommen. U-Haft und fertig, bis der Gerichtsprozess los geht.

Vize-Kanzler haben wir ja auch. Rein vom "Staatsmännischen" und "Organisatorischem" her wäre das also eigentlich doch kein großes Manko, wenn die Bundeskanzlerin dauerhaft ausfällt.

Sind jetzt nur mal so Ideen. Ist nur eine theoretische Fragestellung.

Kommentare wie z.B. "Du spinnst doch total" könnt' ihr euch sparen.

Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Grundgesetz, Staat, Verfassungsrecht, Gewaltenteilung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Warum sind am Karfreitag so viele Filme verboten?

Am Karfreitag dürfen sehr viele Filme in Deutschland nicht gezeigt werden, mit der Begründung, dass Karfreitag für Christen ein „stiller Feiertag“ ist und die Filme „religiöse Gefühle“ verletzen könnten und/oder dem „stillen Charakter“ des Feiertags zuwiderlaufen könnten.

Unter den Filmen, die nicht gezeigt werden dürfen, sind:

„Die letzte Versuchung Christi“; religionskritische Filme wie z. B. „Dogma“.

Sehr viele Filme mit Horror (z. B. Zombie- u. Vampirfilme, „Alien“-Filme; „The Witch“) und/oder exzessiver Gewalt und/oder Sex.

Sehr viele Actionfilme, z. B. „Batman“-, „Bruce Lee“-, „Mad Max“-, „Terminator“-Filme; „King Kong“; Western- u. Indianer-Filme wie „Zwei glorreiche Halunken“, „Die Söhne der Großen Bärin“.

Filme, in denen Homosexuelle o. Transvestiten vorkommen, wie z. B. „The Rocky Horror Picture Show”. Ist die Kirche heutzutage immer noch so LGBT-feindlich?

Viele Kinderfilme wie z. B. einige Disney-Filme wie „Mary Poppins“; „Heidi“, „Kalle Blomquist“, „Max und Moritz".

Sehr viele Komödien wie z. B. die „Ghost Busters“- u. „Police Academy“-Filme, „Der kleine Horrorladen“; Filme mit Pierre Richard („Der große Blonde…“); Filme mit Louis de Funès (z. B. „Rabbi Jacob“); „Charleys Tante“; „Didi – Der Doppelgänger“; „Die Feuerzangenbowle"; „Frühling für Hitler“;

Monty Python‐Filme wie „Das Leben des Brian“, „Der Sinn des Lebens“ usw.

Mehrere Filme mit Bud Spencer u. Terence Hill wie z. B. „Vier Fäuste für ein Halleluja“, „Banana Joe“.

Viele Musikfilme wie z. B. der Beatles-Film „A Hard Day's Night“; „Die Fledermaus“, usw.

Insgesamt dürfen fast 1000 Filme an „stillen Feiertagen“ nicht gezeigt werden. Als „stille Feiertage“ gelten neben dem Karfreitag je nach Bundesland u. Region z. B. auch: Neujahr, Aschermittwoch, Josefstag, Gründonnerstag, Ostersonnabend, Ostersonntag, Ostermontag (in manchen Bundesländern sogar die komplette Karwoche ab Palmsonntag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Maria Empfängnis, Reformationstag, Allerheiligen, Allerseelen; Volktrauertag; Buß- u. Bettag, Totensonntag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

An „stillen Feiertagen“ sind in vielen Bundesländern Musik- u. Tanzveranstaltungen, Musik in Gastronomie u. Clubs („Tanzverbot“), Sportveranstaltungen, Partys u. a. Veranstaltungen u. Vorführungen mit „überwiegend fröhlichem Charakter“ verboten.

Eigentlich gibt es doch in Deutschland eine Trennung von Staat u. Kirche und die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht religiös.

Es wird ja auch kein Christ gezwungen, sich Filme wie z. B. „Das Leben des Brian“, „Die letzte Versuchung Christi“ o. „Dogma“ oder irgendwelche Splatter-/Porno-Filme anzusehen.

Warum sind selbst harmlose Kinderfilme verboten? Nur weil die lustig sind oder dort gesungen/getanzt wird (wie z. B. in „Mary Poppins“)? Warum ist „Heidi“ verboten (sagen christlichen Fundamentalisten: „Heidi ist ein heidnischer Name und die Ziegen sind ein Symbol für Satan“)?

Freizeit, Religion, Kirche, Gesetz, Christentum, Filme und Serien, Karfreitag, Verbot

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