Wenn beide volljährig sind und beide damit einverstanden sind - dann müsste es doch eigentlich erlaubt sein - ist es aber nicht.
Ich weiß, dass es verboten ist. Aber ich verstehe nicht, weshalb.
Ich weiß, dass Schüler Schutzbefohlene sind - aber wenn der Schüler volljährig ist, dann ist er ein Erwachsener?
Kann mir das jemand erklären. Ich kapier es einfach nicht.
Was, wenn ein Lehrer und ein Schüler sich unsterblich ineinander verlieben?
Wenn sie sogar heiraten wollen? Was dann?
Und: Darf generell ein Lehrer nicht mit einem Schüler schlafen (also, irgendein Lehrer und irgendein Schüler, die z.B. nicht mal auf die selbe Schule gehen)- oder gilt das nur, wenn der Lehrer den Schüler unterrichtet? Also, wenn es der Lehrer von dem Schüler ist?