§ 166 StGB lautet:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Durch Muhammad-Karikaturen wurde der öffentliche Frieden gestört, da sich viele Musliminnen und Muslime dadurch verletzt sehen. Dennoch wird etwas, das in Deutschland unter Strafe steht, von sehr vielen Menschen als Meinungsfreiheit eingestuft. Geht es um die Verunglimpfung des Islam, wird das Gesetz also ignoriert.

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?