Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?
Hallo,
ich schreibe nicht in eigener Angelegenheit sondern weil mich ein Freund um Rat fragte:
Der hatte kürzlich eine Meinungsverschiedenheit via "whatsapp" mit einem anderen. Es ging um etwas Geschäftliches, wie das in der Vergangenheit bei den beiden schon öfter der Fall war. Beide kennen sich seit Jahren und sind seit Jahren "per Du".
Diesmal wurden sie sich nicht einig und mein Kumpel beschimpfte den anderen per whatsapp als "Arschxloch und Megawixxser".
Der andere war verärgert, und erstattete Anzeige wegen Beleidigung § 185 StGB.
Mein Spezl bekam nun Post von der Polizei. Es ist ein Anhörungsbogen. Er soll sich äußern. Beweismittel ist der whatsapp-Chat.
Es wird gefragt, ob er die Straftat zugibt/ ob er mit Zahlung einer Geldbuße einverstanden wäre/ ob er einen Rechtsanwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
Nun fürchte ich, dass seine Rechtsschutzversicherung keine Deckung bei Straftaten gewährt.
Was soll ich meinem Freund raten?
Dass die beiden "per Du" sind, geht aus dem whatsapp-Chat hervor.
Ist es nicht so, dass "Arschxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird? Ist in vorliegendem Fall Beleidigung überhaupt tatbestandsmäßig? Ich meine, wie oft wird "Du Depp" beispielsweise am Stammtisch unter Freunden gesagt, eine Lappalie, das können doch nicht alles Straftäter sein?
Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?
Wie seht Ihr die Sache?
Danke schon mal ...