Gewährleistung auf Ceranfeld

Hallo an alle,

ich habe Ende letzten Jahres eine Küche mit Einbaugeräten erworben. am 01.03. nich inerhab der ersten 6 Monate ist das Ceranfeld gesprungen. Dies geschah ohne Einwirkung meinerseits. Mir ist also nicht aus das Feld gefallen oder dergleichen.

Nach einem Telefonat mit dem Händler wurde ich an den Support des Hersteller weiter verwiesen. Im Telefonat mit dem Hersteller Support wurde mir mittgeteilt, dass sich ein Service-Techniker das Feld vor Ort anschauen könnte. Der Spaß kostet 50€ inkl. Mehrwehrtsteuer, dass die Anfahrt noch hinzu kommt wurde mir von der Hotline verschwiegen. Außerdem war im Telefonat heraus zuhören, dass so etwas nicht in die Gewährleistungen fallen würde (Sofern es nach dem hersteller geht). Trotzdem vereinbarte ich einen Termin für einen Techniker.

Der Techniker rief mich am nächsten Tag an und teilte mir mit, dass er gerne vorbei käme, allerdings von Hersteller, bei dem er auch nur als Subunternehmer beschäftigt sei, die Anweisung habe, Ceranfelder nur 2 Wochen nach Aufbau/Abholung zu tauschen. Er begrünbdete dies mit der Aussage, dass Ceranfelder entweder in den ersten 2 Wochen kaputt gehen würde, was auf einen Transport oder Materialfehler hindeutet, oder nicht kaputt gehen würde.

Ich hoffe ihr konntet mir alle folgen. Zusammenfassung: Ich habe eine neue Küche, bei der das Ceranfeld defekt ist. Mein Händler zieht sich aus der Affäre und der Hersteller sagt es sei kein Garantiefall.

Habt ihr ähnliche Probleme gehabt oder kann jemand diese Vorgehensweise bei Kochfelder bestätigen? Ich habe leider keine Informationen zur Sachlage gefunden.

Viele Grüße Thomas

Küche, Haushaltsgeräte, Garantie, Gewährleistung
Handy kaputt was am besten machen? (media markt, gewährleistung, garantie, handy)

hallo liebe community,

am 25.09.2012 habe ich mir das samsung galaxy nexus 9250i beim medi markt gekauft knapp zwei monate später also ende november war ich beim media markt weil die vibration nicht mehr funktionierte die haben es natürlich gleich eingeschickt. es kam 12 tage später bei mir wieder an.

leider mit kratzern im display deswegen wurde es gleich nochmal eingeschickt 34tage später habe ich es wieder bekommen- ein neues display kam rein die kosten musste media markt übernehmen.

am 14.01.2013 wurde es gleich nochmal eingeschickt diesmal wegen einem anderen fehlers nämlich ich konnte nicht mehr telefonieren. also ich konnte zwar leute anrufen aber die person gegenüber konnte mich manchmal sehr schlecht oder sogar manchmal gar nicht hören, wenn ich lautsprecher eingeschaltet hatte war es ganz normal, aber halt nur mit lautsprecher ganz normal wie schon geschrieben konnte man mich gar nicht bzw. schlecht verstehen. deshalb nochmal eingeschickt 10tage soäter wieder bekommen. alles sei aufgehoben und die sprachfunktion und sprachqualität sei jetzt gemäß den hersteller angaben.

und jetzt am 11.02.2013 der gleiche fehler nochmal die person gegenüber kann mich beim telefonieren gar nicht oder sehr schlecht verstehen.

was soll ich jetzt machen es sind gerade mal etwas mehr als 4monate vergangen seitdem ich das handy hab. ich will es nicht nochmal einschicken denn das handy hat anscheinend grund auf irgendwelche probleme.

soweit ich weiß hat media markt das recht zweimal nachzubessern. mir wurde beim media markt aber mitgeteilt das der kratzer nicht zu den nachbesserungen zählt. und software fehler würden dazu auch nicht zählen haben die gemeint.

was kann ich jetzt machen ? nochmal einschicken will ich es nicht

ich will entweder vom kaufvertrag zurücktreten oder ein neues gerät was kann ich da jetzt machen

danke im vorraus

gruß oz

Handy, Kaufvertrag, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Saturn
Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage

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