Garantieanspruch bei 1&1 (Handy kaputt)

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Beim Unwetter ist mein 1&1 Modem kaputt gegenagen (Blitzeinschlag bei den Nachbarn) kurze Zeit später die ganze Straße mit Feuerwehr wegen unbekannter Rauchentwicklung die sind zum verteilerkasten gegangen und alles war ok.Auser das wir kein Telefon und Internet hatten wir haben mit handy bei 1und1 angerufen.Die sagten wir würden das bis zu 3 Tage lang überprüfen.Tja die Telfeondose war kaputt und ein Technicker kam ersetzte die Dose und ein neues Modem KOSTENLOS!!!.Ich habe auch Handyflat und bin zufrieden.Der Schaden war unverschuldet aber 1und1 ersetzt die Hardware immer kostenlos man muss sie aber wieder zurücksenden in unserem Fall hat der Technicker sie mitgenommen.


yitty  19.02.2013, 17:05

danke

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Hallo, gestern ist mein Handy aus der Tasche gefallen und nun ist es kaputt.

Nein, keine Garantie.

Habe dieses Thema nun gelöst. Bekomme KOSTENLOS ein neues Handy von 1&1. Sony Xperia P. Also wenn man nichts genau weiß, einfach mal klappe halten...!


KostaFame  22.05.2013, 18:33

Hab ein Samsung galaxy s2 und es ist mir runtergefallen dabei ist das display kaputt gegangen....Was kann ich jetzt machen ???? Ist auch von 1&1....Wird es repariert wenn ich es zurückschicke oder erhalte ich vielleicht ein neues Handy....

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Leon97531  19.02.2013, 17:07

Dies ist Kulanz wenn die es durch Eigenverschulden fallen lässt und dadurch ein Schaden entsteht, oder Du hast eine zusätzliche Versicherung welche auch eigen verschuldete Fallschäden beinhaltet, oder Du hast beim Garantieanspruch gelogen und das Herunterfallen lassen mal eben verschwiegen.

Also wenn man nichts genau weiß, einfach mal klappe halten...!

Dann halte die mal schön.
Hier wissen es ja alle, und die Garantie umfasst die vom Garantiegeber gegebenen Garantiebedingungen^^

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Ich hatte sowas mal bei nem LG Handy. Hab keine Garantie bekommen, da es ein Riss von Innen im Display war. Kommt ganz auf die Garantiebedingungen im Vertrag an. Les dir sie mal durch.

Habe ich hier bei einen Garantieanspruch

Wenn die Garantie eigen verschuldendes Fallenlassen des Handys beinhaltet, dann ja.