Vorbestraft im Führungszeugnis?

2 Antworten

Das Gericht wird deinen Arbeitgeber definitiv nicht über eine Verurteilung sprechen. Im Führungszeugnis wird es außerdem erst landen, wenn es rechtskräftig ist.

Wenn es rechtkräftig ist, steht es im Führungszeugnis. Wenn dein neuer Arbeitgeber dann eins haben möchte, dann würde er es entsprechend sehen.

Es kommt aber natürlich auch auf die Straftat an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

MrNice9160 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 18:21

Ich wurde für folgende straftat bestraft:

§ 201a

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Das ist durchaus etwas was auf meiner arbeit eine rolle spielt.

xXTevlonXx  22.09.2024, 18:21
@MrNice9160

Und was ist das Urteil?

Das Erweiterte Führungszeugnis wird idR nur verlangt, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.

MrNice9160 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 18:32
@xXTevlonXx

Ich wurde noch nicht verurteilt, das war der anklage brief den ich erhalten habe. Der termin vor gericht folgt noch

xXTevlonXx  22.09.2024, 18:33
@MrNice9160

Oben schreibst du aber, dass du bereits vor Gericht musstest und bestraft wurdest... Deine Aussagen widersprechen sich.

Dennoch: ohne rechtskräftiges Urteil gibt es keinen Eintrag. Aber auch da kommt es auf das genaue Urteil an...

Du sagst du arbeitest im sozialen Bereich. Wenn du jetzt zb wegen Kinderp*rnographie verurteilt wurdest, dann erfährt es dein AG natürlich.