Vorbestraft im Führungszeugnis?
Hallo, erfährt der Arbeitgeber wenn ich vor gericht verurteilt und somit plötzlich „vorbestraft“ bin? Als ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen habe musste ich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, da war noch alles in Ordnung. Ein paar Monate später musste ich vor Gericht und wurde „bestraft“ Wenn ich jetzt den Arbeitgeber wieder wechseln würde und erneut das erweiterte führungszeugnis vorlegen müsste, könnte dieser dann sehen das ich vorbestraft bin. Meine Frage ist, ob mein jetziger Arbeitgeber von dem Gericht über die Strafe informiert wird. Ich arbeite im sozialen Beruf.
lg
2 Antworten
Das Gericht wird deinen Arbeitgeber definitiv nicht über eine Verurteilung sprechen. Im Führungszeugnis wird es außerdem erst landen, wenn es rechtskräftig ist.
Wenn es rechtkräftig ist, steht es im Führungszeugnis. Wenn dein neuer Arbeitgeber dann eins haben möchte, dann würde er es entsprechend sehen.
Es kommt aber natürlich auch auf die Straftat an.
Und was ist das Urteil?
Das Erweiterte Führungszeugnis wird idR nur verlangt, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet.
Ich wurde noch nicht verurteilt, das war der anklage brief den ich erhalten habe. Der termin vor gericht folgt noch
Oben schreibst du aber, dass du bereits vor Gericht musstest und bestraft wurdest... Deine Aussagen widersprechen sich.
Dennoch: ohne rechtskräftiges Urteil gibt es keinen Eintrag. Aber auch da kommt es auf das genaue Urteil an...
Du sagst du arbeitest im sozialen Bereich. Wenn du jetzt zb wegen Kinderp*rnographie verurteilt wurdest, dann erfährt es dein AG natürlich.
Ich wurde für folgende straftat bestraft:
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Das ist durchaus etwas was auf meiner arbeit eine rolle spielt.