Führungszeugnis Eintrag?

1 Antwort

Kann es sein dass die Frist bereits um ist

Grundsätzlich ist das möglich. Eine konkrete Antwort kann man dir aber nur geben, wenn man konkrete Informationen zur Höhe der Strafe und dem Datum des ersten (!) Urteils in der jeweiligen Sache hat.

Wenn die älteren Sachverhalt alle alleine nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen wären, die Bewährungsstrafe die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder b BZRG fällt und das Datum des ersten Urteils vor September 2021 liegt, passt das.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche