Ich helfe ehrenamtlich in der Kinderarbeit meiner Kirchengemeinde mit.
Aus Datenschutzgründen ist es strengstens verboten,die Kinder zu Fotografieren,auch dann,wenn man diese Fotos sofort danach wieder löscht.
Etwas anderes sähe das aus,wenn es ein professioneller Fotograf macht, da die Eltern hier wohl eher ihr Einverständnis geben würden als bei einer Privatperson.
wobei ich nicht so ganz verstehe,wo hier denen der Unterschied liegt,aber das ist ja jetzt auch nicht das Hauptthema.
Bei den Kindern handelt es sich zu großen Teil um Grundschüler der 1. bis 3. Klasse, vereinzelt sind 11 und 12-jährige dabei.
Da Kinder heutzutage schon sehr früh ein Handy besitzen, stellt sich mit folgende, rechtliche Frage:
Kind A(7 Jahre) läuft mit seinem Smartphone herum und fotografiert die anderen Kinder.
Kind B (9-10 Jahre) ärgert sich darüber und informiert einen Betreuer,der bis Datensicherung in die Situation involviert war.
Wie würde man als Betreuer am besten reagieren?
Im Grunde genommen, gehört das Handy ja dem Kind,bzw.dessen Eltern und streng genommen, hat außer der Polizei niemand das Recht, fremdes Eigentum ohne Zustimmung einzusehen.
Irgendwann hatten wir dieses Thema meines Erachtens nach mal in der Juleica-Schulung,aber das ist nun auch schon etwas länger her.