Ist die Zusammenstellung eines neues Laufrades für ein altes Fahrrad (Singlespeed Umbau) so in Ordnung ?

Hallo Community,

mein alter Drahtesel hat nun schon seit einiger Zeit ein "Ei" im Hinterrad. Heute war es nun soweit, nach einem knacken im Reifen ist es nun besonders schlimm und ich möchte so eigentlich nicht mehr damit fahren. :D

Da die Gangschaltung durch Verschleiss kaputt gegangen ist, wurde das ganze Schaltungszeug demontiert und das Fahrrad kurzerhand vor längerer Zeit zum Singlespeed umgebaut.

Nun möchte ich mir gerne eine neues Laufrad kaufen und bin doch ein wenig bezüglich meiner bisherigen Recherche unsicher. Ein Schubs in die richtige Richtung wäre toll. :)

Es gibt Laufräder fertig mit Ritzel und Rücktritt. Wobei ich da nicht weiß wie das mit der Kettenlinie aussieht. Auch müsste ich wohl noch so ne Klemme für den Rücktritt mit bestellen.

https://www.taylor-wheels.de/laufrader/28-zoll-laufrader/hinterrader/?laufrad_groesse=56&laufrad_hr_nabe=128

dann gebe es noch die Möglichkeit des Kaufes eines Laufrades mit vormontierter 6-fach Kassette. Wobei ich dann hier einfach wieder nur ein Ritzel nutze und den Rest nutzlos mit schleppe...

oder ich kaufe ein Laufrad mit Shimano Steckkranznabe und einen dieser Singlespeed Umrüstsätze.

Die erste Lösung mit Singlespeedritzel und Rücktritt gefällt mir am besten, wobei ich nicht weiß ob das so passt. Ansonten wäre es wohl angebracht einfach mit kleiner Kassette zu kaufen. Für die dritte Lösung wäre das Werkzeug vorhanden, jedoch denke ich wäre das auch die teuerste.

Danke im vorraus

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Fahrrad, Fahrradreparatur, Felgen, Laufrad, Zweirad, Zweiradmechanik, Drahtesel
Alufelgen - Bedeutung der Auflagen im TÜV Gutachten

Nabend

Bei den Alufelgen meiner Wahl, 17 Zoll Rial Lugano, sind im Gutachten im Zusammenhang mit der Reifengröße 215/40/R17 ein paar Reifenbezogene Auflagen und Hinweise für meinen Seat Toledo NH (7593/AGX00010) genannt.

TÜV Gutachten: http://admin.uniwheels.jfnet.de/pdf/00207981/00207981.pdf

e112007/460251*.. 55-90 215/40R17 A01 K1a K2b K6g K8h

[B]A01[/B]
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellt
en nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

[B]K1a[/B]
      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der  Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein. 

[B]K2b[/B]
      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder 
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte 
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal 
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der  Nennbreite des Reifens), in dem oben 
genannten Bereich abgedeckt sein.

[B]K6g[/B]
      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. 

[B]K8h[/B]
      An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. 

Bitte einmal für Blöde, was sagen mir diese Auflagen jetzt? Muss ich Änderungen an meiner Karosserie vornehmen, bevor ich die Felgen fahren darf??

Auto, Reifen, Felgen

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