Bin zwei mal bei einer Maßnahme nicht erschienen, was droht mir nun?

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem.

Beziehe seit August 2014 ALG I nach meiner Ausbildung zum Verkäufer. Muss seit Dezember an einer Maßnahme teilnehmen.

Das sinnlose ist sogar, dass wenn ich Probearbeit finde, ich diese über meine Maßnahme laufen muss, und somit kein Geld für Fahrkarten ausgezahlt bekomme, aber dass ich nicht grund zu meiner Frage hier.

Nach meiner leider nicht erfolgreichen Probearbeit, musste ich natürlich wieder zur Maßnahme hin gehen, hab aber gleich zwei Wochen Krank gemacht, da ich weiter nach Arbeit suchen will, und nicht dort sitzen wollte, war so schon ziemlich traurig wegen der missglückten Probearbeit.

Diese Woche ging aber einiges schief, gestern hätte ich eigentlich wieder erscheinen sollen, habe mein Handy Wecker nicht gehört, heute ist mir das gleiche passiert.

Mein Handywecker ist für mich einfach zu leise, um den zu hören, und wenn ich ausschlafe dann schlafe ich auch meistens bis 13.00 Uhr, ist bei mir immer so, bin ein wirklicher langschläfer.

Hab aber heute gleich mein richtigen Wecker wieder abgeholt, den ich ein Freund mal ausgeliehen hatte, da er das selbe Problem hat wie ich xD , so dass ich morgen es nicht mehr verschlafen sollte und 8.00 Uhr bei meiner Maßnahme erscheinen sollte.

Nun ist meine, kann ich eine komplette Sperre meines Geldes bekommen, wegen Unentschuldige Tage? Oder Sanktionien? Und wenn ja wie hoch?

Oder dürfte mir nichts passieren wenn ich ab morgen wieder ordnungsgemäß erscheinen werde, da ich ja meinen wecker endlich wieder habe :D :D

Bekomme ALG 1 und bin 18 Jahre Alt.

Ich danke schonmal für eure Antworten :-)

Arbeitslosengeld, ALG, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Fehltage, Maßnahme, unentschuldigt
1. Lehrjahr Hohe Anzahl an Fehltagen

Hallo,

ich habe/hatte folgendes Problem:

Ich bin nun am Ende meines 1. Lehrjahres angekommen und frage mich nun ob/wie es weitergeht. Grund hierfür ist folgender:

Ende letzten Jahres wurde auf Grund von Enormen Kopfschmerzen und immer häufiger werdenden Migräneanfällen eine Wirbelverschiebung festgestellt (Astralwirbel). Zu dem Zeitpunkt war ich knapp 4 Wochen krankgeschrieben (Betrieblich + Schulisch). Daraufhin war ich ein paar Monate später im Ausland zur Behandlung da die Schmerzen immer Stärker wurden und ich mit der Zeit starke Rückenschmerzen bekommen habe.

Mein Ausbildungsbetrieb sowie auch die Schule wussten von Anfang an davon. Allerdings konnte ich auf Grund der Schmerzen welche noch ca 4 Monate andauerten kaum bis garnicht die Schule besuchen da 9 Stunden Sitzen nicht ansatzweise ohne enormer Schmerzen möglich war.

Das ganze ging dann von März bis kurz vor Pfingsten. In dem Zeitraum war ich nur selten in der Schule und wenn ich mal dort war musste ich meist früher gehen weil ich es nicht lange ausgehalten habe.

Das ganze wurde allerdings mit der Zeit immer besser da ich nebenbei noch in Behandlung war. Kurz vor Pfingsten war ich dann wieder in der Schule und hatte gehofft wieder regelmäßig gehen zu können. Tja falsch gedacht.. In den Pfingstferien nen Bakteriellen Infekt eingefangen und 3 Wochen Bettruhe verschrieben bekommen. Mein Immunsystem ist wohl ziemlich im Keller mittlerweile.

Tja und jetzt fehlen mir natürlich haufenweise Noten im Zeugniss.. Es ist nicht so, dass ich den ganzen Stoff nicht könnte. Wenn ich regelmäßig gehen würde, hätte ich mit sicherheit keine schlechten Noten. Aber dennoch fehlen diese jetzt eben..

Was passiert nun? Werde ich trotzdem ins 2te Lehrjahr gelassen und muss dann 6 Monate verlängern um zur Prüfung zugelassen zu werden auf Grund der Fehltage. Muss ich wiederholen auf Grund der fehlenden Noten?

Ich bin kein "Fauler Sack" der keine Lust auf Schule und dergleichen hat, deshalb lasst bitte irgendwelche Kommentare in der Hinsicht..

Ausbildung, Krankheit, Berufsschule, Fehltage, fehlzeiten

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