Fehltage vom 1. Halbjahr im Jahreszeugnis rechtens?

Guten Tag, ich besuche die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich habe am 31.01.2018 in der Schule entschuldigt gefehlt, die Halbjahreszeugnisse gab es am 3.2.2018. Nun will mein Lehrer die zwei Fehlstunden vom 31.01.2018 in mein jetziges Zeugnis eintragen und auch nachdem ich ihn darauf freundlich angesprochen habe, hält er an seinem Beschluss fest. Er würde Diskussionen darüber abgrundtief verachten und er habe uns vor Ende des Halbjahres schon gesagt, dass ab jetzt wieder für's nächste Halbjahr gewertet wird. Soweit so gut, aber ich dachte das würde sich auf Noten beziehen. Ich weiß, es handelt sich hier 'nur' um zwei entschuldigte Fehlstunden, aber ich habe ansonsten überhaupt keine Fehlstunden und lasse mir bestimmt nicht freiwillig Fehlstunden eintragen, die dort nichts zu suchen haben. Zudem wird dieses Zeugnis mein bewerbungszeugnis sein und somit möchte ich auch nicht, dass da zwei entschuldigte Fehlstunden vermerkt sind. Kann mir da einer mal die rechtliche Grundlage erklären bzw. sagen, wo ich die Regeln dafür finden kann? Auf der Internetseite von Hessen war ich schon, dort wird aber mein Fall nicht angesprochen. Ich denke, dass ich im Recht bin, habe aber keine Chance dieses einzufordern. Sollte ich im Unrecht sein, könnt ihr mir das gerne auch sagen. Meine Definition eines Halbjahreszeugnisses ist, dass es meine Leistungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres amtlich dokumentiert nicht aber Dinge, die nicht in diesem Halbjahr liegen.

Vielen Dank für eure Antworten, mir ist das wirklich wichtig und ich hoffe, dass hier keine Kommentare drunter kommen, die mir erklären wollen, dass das ja nicht so schlimm sei.

Vielen Dank :-)

Schule, Recht, Schüler, Lehrer, Schulrecht, Zeugnis, Attest, Fehltage, Ausbildung und Studium
Gehaltsrückzahlung wegen ungemeldeter Krankheitstage?

Hallo,

Ich habe heute eine Aufforderung zur Gehaltrückzahlung wegen Überzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem bekannten Möbellager, erhalten. In der Firma habe ich vom Februar bis zum Beginn meines Studiums im Oktober 2017 gearbeitet. Letzter Arbeitstag war der 30.09.2017. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem ich aufgefordert werde, ca 200 Euro zurückzuzahlen die im September 2017 zu viel gezahlt wurden. Angegeben sind 7 Tage die als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Im September habe ich einige Tage gefehlt an denen ich mich nicht krank gemeldet habe.

Eine Krankmeldung war Laut Vertrag ab dem zweiten Tag erforderlich. Gefehlt habe ich einzelne Tage. Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin. Auf welche 7 Tage genau sich bezogen wird ist in dem Brief nicht angegeben, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine 7 Tage waren die ich gefehlt habe sondern weniger. Die Letzte Woche des Septembers habe ich mit Krankmeldung gefehlt. Ich werde aufgefordert, den Betrag bis zum 12.04 zu überweisen.

Nun frage ich mich, in wie weit ich Chancen habe da wieder rauszukommen. Kann man von mir über ein halbes Jahr später Geld zurück verlangen aufgrund von Fehltagen? Das man sich bei einem Fehltag nicht meldet war nicht unüblich, da die Krankmeldung beim Abteilungsleiter eh nicht ankommt. Ist mein Arbeitgeber in irgendeiner Nachweispflicht mir gegenüber? Ich habe schließlich keinen unbezahlten Urlaub gefordert, sondern er wird mir aufgrund von nicht erscheinen so ausgelegt.

Im Arbeitsvertrag ist keine Ausschlussfrist für eine Rückforderung vom Lohn angegeben. In manchen Tarifverträgen beträgt diese ein halbes Jahr, da der Brief nach dem 01.04 ankam wäre diese Frist dann überschritten. Gibt es eine gesetzliche Frist die greift wenn im Arbeitsvertrag nichts angegeben ist? Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht. Auch entsteht dem Arbeitgeber kein Verdienstausfall, da ich als Staplerfahrer gearbeitet habe und die Arbeit von jemand anderem übernommen wurde.

Wäre schön wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Krankschreibung, Arbeitnehmerrecht, Fehltage, Krankheitstage

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