Hi, GF-Community.

Ich besuche die 10. Klasse ( EF wegen G8 ) eines Gymnasiums und mache derzeit ein 2-wöchiges Praktikum. Da ich keinen Praktikumsplatz hatte ( Grund ist irrelevant ), wurde ich von der Schule zu den Hausmeistern geschickt. Gestern habe ich aufgrund von gesundheitlichen Problemen gefehlt, allerdings habe ich ein ärztliches Attest vorgelegt und konnte somit nachweisen, dass ich krank war. Heute habe ich erfahren, dass der Schulleiter entschieden hat, dass die Fehltage nach den Ferien nachzuholen sind. Meine Frage wäre jetzt: Darf die Schule das gesetzlich gesehen? Es handelt sich immerhin um ein Schülerpraktikum.

MfG