Was würdet ihr machen?

Eure Meinung ist sehr willkommen.

Im August 22 ist man mir hinten Stoßstange links ins Auto reingefahren und ist einfach abgehauen. Richtige tiefe Kratzer und Lackschaden. Ich bin dann durch die Nachbarschaft gelaufen und habe gefragt, ob jemand was gesehen hat, leider nicht.

Deshalb habe ich auch keine Anzeige gestellt, weil keiner was gesehen hat. Ich weiß, war ein Fehler und leider habe ich mir auch nicht die Autos aus der Nachbarschaft angeschaut.

Jetzt haben wir Mai 23 und meine Nachbarin, die auf der anderen Straßenseite ihr Parkplatz hat, und immer vorwärts in ihre Parklücke fährt, fährt recht zügig rückwärts aus ihrer Parklücke raus und knallt fast in mein Auto rein, bremste aber zum Glück vorher und fuhr dann weg.

Ich bin dann abends mal zu ihrem Auto hingegangen und sie hat auch hinten links einen Schaden an der Stoßstange und einen Lackschaden. Es könnte natürlich jetzt sein, dass sie es gewesen ist, von den Kratzern her, würde es passen.

Natürlich kann ich es nicht beweisen, ich möchte jetzt auch nicht jemanden beschuldigen. Obwohl ich mir denke, dass sie es gewesen ist. Auch der Winkel, wenn sie aus ihrer Parklücke fährt, würde passen.

Ich habe mal bei der Polizei angerufen und ich könnte noch ein Anzeige stellen aber ich müsste dann auch meine Nachbarin direkt mit angeben.

Ich bin jetzt hin und her gerissen, was ich machen soll. Wenn ich es eindeutig beweisen könnte, würde ich direkt zur Polizei gehen aber so...

Fahrerflucht, Rechtslage
Versicherung verlangt von mir Geld (Leitplanke) wegen Fahrerflucht?

Hallo,

das Strafverfahren (wegen Fahrerflucht) wurde nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft des Angeschuldigten nach § 153 Abs- 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht besteht.

Im Zivilrecht verlangt die HUK COBURG - Kfz-Haftpflichtversicherung nun von mir 1.555 Euro (Schaden an Leitplanke), da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, bzw explizit wegen:

  • E. 13, E.7,1 und E.7.3 - gegebenenfalls in Verbindung mit F.1 der Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrtverschrg (AKB)
  • § 115 und § 116 Versicherungsvertragsgesetz (WG) in verbindung mit § 426 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Da ich finanziell sehr schwach eingestellt bin, frage ich nach Erfahrungen und Empfehlungen für preiswerte Anwälte. Eine erneute Akteneinsicht bzgl. des Strafverfahrenurteils wäre sicherlich hilfreich. Die Gerichtskosten und Anwalt bei Gericht kann ich mir womöglich nicht leisten.
Es hat sich um einen Wildtierunfall bei Nacht gehandelt, das mich u.a. wegen eines Schockzustands und fehlendem Handy dazu veranlasst hat, der Straßensicherung wegen Hilfe zu suchen. Dummerweise auch u.a. aus Schock habe ich nicht erst bei den ersten Wohnhäusern geklingelt, sondern bin etwa einen 10 Minuten Laufweg nachhause gelaufen. Da beim Strafverfahren gewisse Uhrzeiten nicht richtig niedergeschrieben worden bzw. von der Polizei unrealistisch festgehalten worden sind, hat sich der Strafanwalt mit mir auf dieses Urteil geeinigt.

Für das Strafverfahren habe ich für etwa 400 Euro mit Akteneinsicht, Aufarbeitung einen Anwalt eingestellt, der sich für die Gespräche viel Zeit genommen hat, ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, welches aber nicht durchging. Ganz so zufrieden bin ich mit diesem nicht.

Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Kfz-Haftpflichtversicherung

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