Onkel wurde beim Autofahren geschnitten und musste abbremsen, jemand ist ihm hinten reingefahren. Laut Polizei bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen?

10 Antworten

Wundert mich, dass die Polizei so eine Aussage macht. Normalerweise ist der Auffahrende Schuld, da nicht genug Abstand oder Unaufmerksamkeit. Dem anderen kann eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn z.B. unnötig gebremst, was dann hier wohl nicht der Fall war.

Ist mir vor vielen Jahren selbst mal passiert. Ich hatte keine Teilschuld bekommen und meinen Schaden voll ersetzt bekommen.

Den Bericht von der Polizei abwarten und falls Teilschuld ist, evtl. einen Anwalt einschalten. Beim Erstgespräch kann man ja abchecken, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten.

Hi, die Polizei kann ihre Meinung äußern, die Schuldfrage kann sie nicht feststellen.

Ich halte schon für möglich, dass der Aufgefahrene eine Teilschuld bekommt.

Das wäre halt ein Fall für den Anwalt.

Die Polizei macht solche Aussagen nicht bei einem Unfall...ohne Anwalt würde ich da gar nichts weiter machen...

Was die Polizei sagt und die Versicherungen dann zahlen ist zweierlei..

Polizei kann also viel sagen, der Hintere hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten fertig!

Meldet es eurer Versicherung und gut!

Übrigens - mit ein paar Euro für eine Dashcam hätte das "Fahrerflucht" nicht weiter interessiert..

Die hier habe ich - filmt nach vorne und hinten, automatisches einschalten und ausschalten, mit einer 8Gb Karte betrieben..

https://de.aliexpress.com/item/1005004760329217.html?

Bild zum Beitrag

Und schon wäre die Autonummer zu lesen gewesen..

 - (Auto, Polizei, Versicherung)

wattdennnu2  17.07.2023, 18:20
Meldet es eurer Versicherung und gut!

Die eigene Versicherung hat nur dann damit zu tun, wenn die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen wird.

Leestiger  17.07.2023, 19:14
@wattdennnu2

Die eigene Versicherung setzt sich bei mir mit der gegnerischen in Verbindung, fertig!

Als mir vor 4 Jahren einer aufgefahren ist habe ich das meiner Versicherung gemeldet, das Kennzeichen und die Daten des Fahrers übermittelt, sonst nichts! (Der hatte seine Papiere nicht dabei) - Hab ich alles online gemacht, Telefon wäre auch gegangen.

Dann kam am nächsten Tag bach einer telefonischen Ankündigung einer von einer Vertragswerkstatt vorbei mit einem Leihwagen, hat den übergeben und hat meinen mitgenommen (war noch fahrbereit).

2 Wochen später Anruf, dass ich das Auto abholen kann.

Hingefahren, wieder Autos zurückgetauscht und fertig!

Ich weis bis heute nicht, welche Versicherung der andere Fahrer hatte, interessierte mich auch nicht..

Hat ALLES meine Versicherung gemacht!

wattdennnu2  17.07.2023, 19:19
@Leestiger

Du kommunizierst gerade mit einem Versicherungmakler (63), der seit über 30 Jahren Schäden bearbeitet. Die eigene Versicherung hat überhaupt keine Legitimierung, in deinem Namen Forderungen zu stellen. Das darf lediglich ein Rechtsanwalt oder ein Versicherungsmakler!

Leestiger  17.07.2023, 19:23
@wattdennnu2

Das erzähl mal Verti ( oder wars da noch directline?), interessiert mich also nicht..

Ich würde sagen - mieser Service bei den Versicherungen, mit denen du arbeitest..

Ich kann nur wiederholen - ich weis nicht mal wie die Versicherung der Gegenseite hies.

Es gibt auch Augenzeugen.

Na also. Meldet den Schaden beim gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer unter Benennung der Augenzeugen.

Dann könnt ihr die Polizei sabbeln lassen, was sie wollen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung