Versicherung verlangt von mir Geld (Leitplanke) wegen Fahrerflucht?

Hallo,

das Strafverfahren (wegen Fahrerflucht) wurde nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft des Angeschuldigten nach § 153 Abs- 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse nicht besteht.

Im Zivilrecht verlangt die HUK COBURG - Kfz-Haftpflichtversicherung nun von mir 1.555 Euro (Schaden an Leitplanke), da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, bzw explizit wegen:

  • E. 13, E.7,1 und E.7.3 - gegebenenfalls in Verbindung mit F.1 der Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrtverschrg (AKB)
  • § 115 und § 116 Versicherungsvertragsgesetz (WG) in verbindung mit § 426 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Da ich finanziell sehr schwach eingestellt bin, frage ich nach Erfahrungen und Empfehlungen für preiswerte Anwälte. Eine erneute Akteneinsicht bzgl. des Strafverfahrenurteils wäre sicherlich hilfreich. Die Gerichtskosten und Anwalt bei Gericht kann ich mir womöglich nicht leisten.
Es hat sich um einen Wildtierunfall bei Nacht gehandelt, das mich u.a. wegen eines Schockzustands und fehlendem Handy dazu veranlasst hat, der Straßensicherung wegen Hilfe zu suchen. Dummerweise auch u.a. aus Schock habe ich nicht erst bei den ersten Wohnhäusern geklingelt, sondern bin etwa einen 10 Minuten Laufweg nachhause gelaufen. Da beim Strafverfahren gewisse Uhrzeiten nicht richtig niedergeschrieben worden bzw. von der Polizei unrealistisch festgehalten worden sind, hat sich der Strafanwalt mit mir auf dieses Urteil geeinigt.

Für das Strafverfahren habe ich für etwa 400 Euro mit Akteneinsicht, Aufarbeitung einen Anwalt eingestellt, der sich für die Gespräche viel Zeit genommen hat, ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, welches aber nicht durchging. Ganz so zufrieden bin ich mit diesem nicht.

Verkehrsrecht, Fahrerflucht, Kfz-Haftpflichtversicherung