Kein elternunabhängiges BAföG beim Besuch der Fachoberschulklasse?

Hallo,

ich versuche es kurz zu halten:

Und zwar besucht meine Freundin die FOS in SH. Ihr wurde heute morgen gesagt, dass sie kein elternunabhängiges BAföG bekommt, da sie nach ihrer Ausbildung keine weiteren drei Jahre gearbeitet hat. Nun zu meinem Part: Folgendes habe ich im BAföG gefunden:

§ 7 As. 2 Satz 4a BAföG: (2) Für eine einzige weitere Ausbildung wird Ausbildungsförderung längstens bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, [ ... ] 4. wenn der Auszubildende a) eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule, ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht oder [ ... ]

§ 12 Abs. 2 Satz 2 BAföG: (2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler [ ... ] 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 587 Euro. (Ja, sie wohnt nicht mehr Zuhause)

Ich habe auch eine FOS besucht, aber in BW und ich habe ohne murren und sehr zügig meine 397€ (oder wie viel das mal waren) erhalten. Wieso nicht hier in SH? Ist doch dasselbe, nur, dass meins nicht FOS hieß, sondern direkt BOS (weil man sich direkt für beides beworben hat; in SH muss man sich lediglich noch für das BOS bewerben).

Baden-Württemberg, BAföG, Fachoberschule, Schleswig-Holstein, Paragraph

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