• bin AU in eine Reha (<3 Std. arbeitsfähig)
  • nach 5 Wochen AU entlassen (>6 Std. arbeitsfähig) für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten
  • Zitat Chefarzt: als Pförtner, Nachwächter und Museumsmitarbeiter können Sie arbeiten
  • Der Stationsarzt entschied eigentlich 3-6 h arbeitsfähig, der Chefarzt hatte das Sagen,
  • anscheinend hat die Quote noch nicht gepasst..
  • hatte vor der Reha aber 4 unabhängige Gutachten, die jeweils <3 Std arbeitsfähig aussagten
  • kann ein subjektiver Chefarzt, der einen in 5 Wochen 15 Minuten gesehen hat, solche Gutachten über den Haufen werfen ???
  • Kann ich trotzdem Widerspruch gegen den Entlassungsbericht einlegen und die Erwerbsminderungsrente beantragen. -bin nach dem 01.0.16 geboren, hätte aber die Vorraussetzungen für Erwerbminderungsr.