Befreit eine Abschichtung (Entlassung aus der Erbengemeinschaft) meine Mutter vor der Zahlung von Pflichtanteilen, nach dem Verkauf einer Immobilie?

Hallo,

kurz zum Hintergrund: Im November 2015 ist mein Vater verstorben. Leider hat er kein Testament gemacht und wir haben damals nicht gewusst, dass man innerhalb von 6 Wochen ein Erbe ausschlagen muss.

Jetzt stehen meine Mutter sowie wir 5 Kinder (alle volljährig) als Erbengemeinschaft fest und sind in Bezug auf das Haus meiner Eltern auch haftbar.

Nun ist mir ein interessanter Bericht "zugeflogen", welcher die Möglichkeit einer sogenannnten Abschichtung eröffnet. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass wir (alle Kinder) einvernehmlich aus der Erbengemeinschaft austreten und in diesem Zuge alle Ansprüche verlieren bwz. unseren Erbanteil auf meine Mutter überschreiben. Parallel dazu muss allerdings die finanzierende Bank des Hauskredites diesem Schritt zustimmen.

Jetzt meine konkrete Frage:

Weiß jemand ob man (unter der Voraussetzung das die Bank einwilligt), den Anspruch auf den Pflichtanteil nach dem Hausverkauf verlieren würde, wenn man das Abschichtungsverfahren einleitet?

WIchtig hierbei ist, dass wir das genau so wollen. Die Pflichtanteile wären in Summe zu hoch, als das wir in Verbindung mit der aktuellen Darlehensschuld einen angemessenen Verkaufspreis erzielen könnten. Würde allerdings kein Pflichtanteil seitens meiner Mutter gezahlt werden müssen, würde das enorm helfen, um in dessen Folge auch wirklich schuldenfrei zu sein.

Erbrecht, Erbe

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