Wie kommt man an ein Haus wo der Eigentümer verstorben ist und keine Erben ermittelt werden können, wie ist der weitere Werdegang?

Hallo, wir hoffen ihr könnt uns irgendwie weiterhelfen. Folgendes ist passiert. Vor ca. 5 Jahren wurde uns, von unserem Nachbarn, sein Haus zum Kauf angeboten mit der Voraussetzung das sie eine geeignete Wohnung finden. Leider ist die Frau unseres Nachbarn schwer krank geworden und die Wohnungssuche wurde erst mal auf "Eis" gelegt, verständlicher weise. Leider ist die Frau vor einem Jahr gestorben. Seitdem haben wir uns intensiver um unseren Nachbarn gekümmert, weil es uns im Herzen wehtat das er jetzt ganz alleine ist. Er blühte wieder etwas auf und kam auch wieder unter Menschen und war glücklich das wir immer noch an seinem Haus interessiert waren. Er wollte es uns immer noch verkaufen. Immer wieder sprachen er davon das er uns das Haus verkaufen wird wenn er eine Wohnung gefunden hat. Aber die Wohnungssuche zog sich hin weil es doch tatsächlich Vermieter gibt die keine älteren Menschen haben wollen. Immer wieder hieß es sie sind zu alt.KRASS das es so was gibt. Vor kurzem meinte unser Nachbar das wir es jetzt endlich schriftlich festhalten werden das wir das Haus bekommen. Leider kam es zu dem Vertrag nicht mehr den er ist ein paar Tage zuvor verstorben. Meine frage jetzt wie kommt man jetzt an das Haus ran? Wir wissen das es keine Erben gibt beide waren Einzelkinder und hatten nie eigene Kinder. Wir wissen dass das komplette Eigentum an den Fiskus geht wenn wirklich keine Erben ermittelt werden können. Gehen wir mal davon aus, die finden wirklich niemanden mehr. Wie lange wird das in etwa dauern bis ein Nachlassverwalter in kraft tritt und an wen wendet man sich wenn man das Haus kaufen möchte? Es war sein letzter Wille das wir es bekommen und nicht Vaterstaat.

Wir wollen gerne seinen letzten Willen verwirklichen und das ganz legal und hoffen das uns hier jemand weiter helfen kann. Gruß

Haus, Erbe
Adoption und Erbe leiblicher Oma?

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich hab mal eine Frage zum Thema Erbrecht und Adoption.

Meine Eltern ließen sich nach meiner Geburt scheiden. Mit 14 Jahren wurde ich dann vom neuem Ehemann meiner Mutter adopiert inkl. Namensänderung (2. Vorname wurde ebenfalls geändert). In meiner Geburtsturkunde ist mein Adoptivvater als Vater eingetragen worden.

Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinen Kontakt mehr- ist auch besser für mich.

Jetzt habe ich über Umwegen vom Gesundheitszustand meiner leiblicher Oma gehört. Ihr geht es nicht ganz so gut- und eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit-klingt hart,ich weiss....ist aber so.

Wie sieht das jetzt mit dem Erbrecht aus? Muss ich das Erbe ausschlagen oder falle ich komplett, aufgrund der Adoption, weg?

Ich meine, auch dass klingt jetzt vielleicht mies und schrecklich, aber, auch wenn sie meine Oma ist.... ich kenne diese Frau überhaupt nicht-wieso sollte ich dann noch die Beerdigung bezahlen oder das Erbe antreten? Ich möchte mit dem Teil dieser Familie überhaupt nichts zu tun haben. Alles was meinen leiblichen Vater betrifft ist einfach nur für die Tonne-genauso wie seine Familie. Ich kenne von denen niemanden.

Werde ich in dieser Sache überhaupt beachtet????

Als damals meine andere Oma starb, erhielt ich zum Beispiel am letzten Tag der Frist einen Brief um das Erbe auszuschlagen. Da die Familie echt groß ist wurden einige Verwandte "vergessen" anzuschreiben- diese hatten dann Pech und konnten das Erbe nicht mehr ausschlagen.

Und dem will ich vorbeugen. Ich kenne ein paar Leute die Kontakt zu "meiner Oma" haben. Also wenn ihre Zeit gekommen ist wird man mich imfornieren. Aber ich würde gerne vorher wissen auf was ich mich vorbereiten muss.

Auf solch eine Sache habe ich keinen Bock und hoffe Ihr könnt mir da ein wenig weiterhelfen.

Hab desöfteres was von 01.01.1977 gelesen...also meine Adoption fand vieeel später statt - nämlich 2001.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Adoption, Erbe ausschlagen
Generalvollmacht über alle Konten anfechtbar?

Seit 15 Jahren pflegen meine Eltern meine Oma. Meine Oma (92) hat noch einen zweiten Sohn, der sich aber seit 10 Jahren nicht um sie kümmert und sich nicht meldet. Damals schmiss meine Oma ihn und seine Ehefrau raus, da beide versucht haben sie ins Heim zu bringen ohne ihr wollen und ihr ganzes Hab und Gut zu verkaufen. Sie hat regelrechten Hass gegen die beiden entwickelt und möchte nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Vor einem halben Jahr wurde mein Vater schwer krank und meine Mutter pendelte 6 Monate zwischen Zuhause, Arbeit, Krankenhaus und Schwiegermutter hin und her. Nun ist mein Vater nach langer qual verstorben und meine Oma hat nun Angst das ihr anderer Sohn nach ihrem Tod alles an sich reißt. Sie bat uns etwas zu tun das er kein Geld nach ihrem Tod bekommt und wir sind mit ihr zur Bank gefahren. Dort hat sie lautstark gesagt "Der kriegt NICHTS!" und eine Generalvollmacht für alle Konten an meine Mutter, ihre Schwiegertochter, übertragen. Kann mein Onkel und seine Frau in irgendeiner weise trotzdem das Geld oder ein Pflichteil einklagen? Die Wohnung können sie ruhig ausräumen, das ist nicht die Sorge meiner Oma. Die wichtigsten Dinge hatsie meiner Mutter und uns schon geschenkt. Verklagen ist nur leider das Hobby meiner Verwandten. Mein Onkel und meine Tante haben das schon bei der Mutter und dem Vater von Ihr gemacht, wobei da keine Generalvollmacht vorhanden war. Diese Menschen sind so Geldgeil und würden meine Oma preiswert verschachern nach ihrem Tod nur um mehr Geld übrig zu haben. :(

Erbe, generalvollmacht
Uneheliches Kind, was muss ich (als neue Frau) bei Hochzeit und gemeinsamen Kindern beachten?

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es schon sehr viele Beiträge hierzu gibt, jedoch ist die Situation meistens andersrum.

Wie die Überschrift schon zeigt, geht es darum, dass mein Freund ein uneheliches Kind hat. Wir wollen heiraten und irgendwann auch gemeinsame Kinder. Momentan ist es so, dass ich arbeiten gehe und sehr gut verdiene, dadurch konnte ich mir zum Glück schon einiges fürs Alter aufbauen. Mein Freund macht momentan eine zweite Ausbildung, damit er in Zukunft mehr verdienen wird. Habe nun eigentlich zwei Fragen, einmal geht es um den Unterhalt und einmal geht es um das Erbe.

1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann. Wird dann von mir ein Gehaltsnachweis gefordert? Muss ich dann tatsächlich für das Kind zahlen, mit dem ich nichts am Hut habe? Kann es dann auch sein, dass er noch mehr Unterhalt zahlen muss, auf Grund meines Verdienstes?

2) Wie oben bereits erwähnt, habe ich mich bereits fürs Alter abgesichert und möchte dies auch weiter machen. Bisher habe ich eine Eigentumswohnung, möchte aber noch ein Haus. Was geschieht mit dem Haus, wenn ich sterbe? Ich möchte uns (meinen Freund und mich) und unsere Kinder absichern und nicht ein fremdes Kind. Reicht es, wenn ich alleine im Grundbuch stehe?

Die Fragen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf, daher bin ich über jede hilfreiche Antwort dankbar.

Viele Grüße

NoNamels

Recht, Erbe, Unterhalt

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