Uneheliches Kind, was muss ich (als neue Frau) bei Hochzeit und gemeinsamen Kindern beachten?

Hallo zusammen,

ich weiß, dass es schon sehr viele Beiträge hierzu gibt, jedoch ist die Situation meistens andersrum.

Wie die Überschrift schon zeigt, geht es darum, dass mein Freund ein uneheliches Kind hat. Wir wollen heiraten und irgendwann auch gemeinsame Kinder. Momentan ist es so, dass ich arbeiten gehe und sehr gut verdiene, dadurch konnte ich mir zum Glück schon einiges fürs Alter aufbauen. Mein Freund macht momentan eine zweite Ausbildung, damit er in Zukunft mehr verdienen wird. Habe nun eigentlich zwei Fragen, einmal geht es um den Unterhalt und einmal geht es um das Erbe.

1) Mein Freund kann (bedingt durch die Ausbildung) nicht den Mindestunterhalt zahlen. Wie verhält es sich, wenn wir heiraten? Ich habe schon mehrmals gelesen, dass die Frau dann dem Mann eine Art Taschengeld zahlen muss, womit er dann den Unterhalt zahlen kann. Wird dann von mir ein Gehaltsnachweis gefordert? Muss ich dann tatsächlich für das Kind zahlen, mit dem ich nichts am Hut habe? Kann es dann auch sein, dass er noch mehr Unterhalt zahlen muss, auf Grund meines Verdienstes?

2) Wie oben bereits erwähnt, habe ich mich bereits fürs Alter abgesichert und möchte dies auch weiter machen. Bisher habe ich eine Eigentumswohnung, möchte aber noch ein Haus. Was geschieht mit dem Haus, wenn ich sterbe? Ich möchte uns (meinen Freund und mich) und unsere Kinder absichern und nicht ein fremdes Kind. Reicht es, wenn ich alleine im Grundbuch stehe?

Die Fragen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf, daher bin ich über jede hilfreiche Antwort dankbar.

Viele Grüße

NoNamels

Recht, Erbe, Unterhalt
Wie kann ich meinen Stiefsohn aus meinem Erbe komplett fernhalten?

Liebe Experten,

ich bin 36 Jahre alt und seit über 8 Jahren glücklich mit meiner Freundin zusammen. Unser Glück wurde perfekt, als unsere kleine Tochter vor 2 Jahren auf die Welt kam.

Meine Freundin brachte zudem Ihren mittlerweile 16 Jährigen Sohn aus erster (mittlerweile geschiedener) Ehe mit in unsere Beziehung.

Anfangs lief alles ziemlich angenehm und glatt mit dem jungen Mann, doch mittlerweile gibt es ständig Krach (Schule, Verhalten, Manieren etc.).

Jedenfalls will ich meiner Freundin nun endlich einen Antrag machen und sie fragen, ob sie mich heiraten will. :-))

Doch bei aller Freude schleichen sich auch Ängste und Gedanken in meinen Kopf bezüglich der Zukunft: Meine Eltern sind beide über 70 Jahre alt und sind recht vermögend und irgendwann, wenn meine lieben Eltern nicht mehr unter uns weilen, werden mein Bruder und ich erben.

Nun will ich, dass unsere Tochter und eventuell weitere gemeinsame Kinder mein Erbe später erhalten und nicht mein Stiefsohn! Ich hasse den jungen Mann nicht, doch ich möchte, dass unsere GEMEINSAMEN Kinder erben und nicht ein für mich fremdes Kind.

Mal angenommen: Meine Eltern sind verstorben und irgendwann versterbe ich auch (noch vor meiner Frau), dann würde meine Frau 50% des Erbes von mir erhalten. Wenn Sie dann irgendwann verstirbt, wird ja automatisch dann Ihr Sohn aus erster Ehe auch erben - mein Erbe - oder besser gesagt das Erbe meiner Kinder! Das will ich nicht! Wie kann ich das umgehen?

Was muss ich zudem beachten, wenn wir irgendwann ein eigenes Haus bauen oder kaufen? Kann der Sohn auch in solch einem Fall aus dem Erbe ausgeschlossen werden? Kann ich meinen Kindern später per Testament anordnen Ihren "Halbbruder" aus Ihrem (meinem ehemaligen) Erbe zu streichen?

Wenn Ihr euch nun fragt, warum ich unbedingt eine Erbbeteiligung verhindern will: Meine Eltern haben sehr hart und sehr lange gearbeitet, haben mir und meinem Bruder vieles ermöglicht und ich möchte nicht, dass Ihr Schweiss und Blut in die Hände eines Fremdlings gelangen - das wollen meine Eltern auch nicht.

Zu unserer Situation: Meine Frau ist gelernte Köchin, aber ich bin der Ernährer dieser Familie. Seit etwa 3 Jahren arbeitet sie nicht mehr. Der Vater meines Stiefsohn kümmert sich überhaupt nicht um seinen Sohn, zahlt keinen Unterhalt, einfach nichts. Er erwartet sogar, dass ich Ihm seinen Sohn alle 4 Wochen zu Ihm nach Haus chauffieren soll, damit er ihn sehen kann (sind vor 4 Jahren ca. 80 km umgezogen). Somit bleiben alle Kosten des Jungen an mir haften - Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Schulsachen, Hobbys und Freizeit, Klamotten etc.

Vielen dank für die Antworten.

Euer Heiner

Familie, Erbrecht, Erbe, Unterhalt, Erbschaft

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