Darf der Erbe einfach unser Haus betreten?

Hallo! Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben. Er hat ein Kind aus einer vorhergehenden Ehe, was jetzt im Hinblick auf seinen Erbteil nach Jahren aus der Versenkung aufgetaucht ist.

Meine Mutter ist Alleinerbin nach Testament. Die Kinder damit nur pflichtteilsberechtigt. In dem neusten Schreiben seines Anwalts, fordert dieser meine Mutter auf, eine Nachlassliste durch einen Notar erstellen zu lassen, da meiner Mutter natürlich erstmal nicht geglaubt wird. Bis hierhin besteht auch kein Problem. Dazu ist sie bereit.

Weiter fordert er allerdings, dass dieses Kind aus erster Ehe bei der Erstellung der Nachlassliste mit anwesend sein soll. Meine Mutter ist durch den Tod meines Vaters psychisch enorm belastet und mitgenommen. Dieses erste Kind meines Vaters ist zudem unerträglich zu ihr. Schon immer gewesen. Sie würde es nicht verkraften, wenn es das Recht erhält, durch ihr Haus und sämtliche private Räumlichkeiten zu gehen. Gegen den Notar oder eine neutrale Dritte Person hat sie nichts einzuwenden. Sie erträgt es nur nicht, dass diese Person derart in ihre Privatssphäre gelassen wird.

Zu meiner Frage: Darf das Kind aus erster Ehe mit in das Haus um sich dort persönlich alles anzuschauen oder kann meine Mutter ihm den Zutritt verwehren? Reicht es nicht, dass der Notar durchs Haus geht und seine Liste erstellt? Ggf. noch ein neutraler Dritter?

Vielen Dank für euren Rat Liebe Grüße

Erbrecht, Erbe, Pflichtteil

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