Habe ich Anspruch auf den Stromzähler-Ausbau?

Hallo,

es besteht folgende Situation:

Bin in meine erste Wohnung, zusammen mit der Freundin, eingezogen. Das Haus verfügt über mehrere Wohnungen, Jede Wohnung verfügt über 2 Stromzähler im Treppenhaus, je 1 für den Tagstrom und 1 für den Nachtstrom.

Wie ich erst feststellen musste, sind die Zähler zu unserer gemieteten Wohnung gesperrt, und wie ich nun heraus fand, weil der Vormieter eine erhebliche Strom- Rechnung wegen Strittigkeit der exorbitanten Rechnungs-Höhe nicht zahlte.

Nun sitzen wir zum einen ohne Strom da, und wie ich erfuhr, gab es auch mit den Mietern die vor dem vorherigen Mieter da wohnten ebenfalls erhebliche Probleme und Streitigkeiten wegen wahnsinnig hohen Stromkosten (vor allem der Nachtstrom) und da steht angeblich auch noch eine Zahlung offen.

Der Strom-Lieferant sind die Stadtwerke und die heben diese Sperre nicht auf, wollen meinen Mietvertrag sehen, wozu mein Vater meint, dass die dazu nicht berechtigt wären, und ich habe schon allein aufgrund meiner Bedenken, dass etwas mit diesen Stromzählern und der Kostenhöhe nicht stimmen könnte, gar keine Lust dort richtig Kunde zu werden, sondern mich sowieso mit Verivox und den Anbietern dort beschäftigt.

Bekannte aus dem Ort meinen auch dass die Stadtwerke in mafiöser Manier abkassieren und am teuersten sind.

Ich möchte nun konkret, dass die Stadtwerke ihre Zähler ausbauen. Der Vermieter meinte dazu, dies ginge nicht, denn auch andere Stromlieferanten würden deren Zähler dann nutzen. Für mich sieht es eher nach Monopol-Stellung der Stadtwerke aus und Zwang. Das Haus gehört doch dem Vermieter und nicht den Stadtwerken, dann müsste er, auch und vor allem wenn er neu vermietet hier für Klärung sorgen da der Strombezug ohne Probleme möglich sein muss.

Ich denke, dass andere Strom-Firmen eigene Zähler haben und sie ebenfalls einbauen können und dürfen ?

Wieso soll ich gezwungen sein über diese Zähler Strom abzunehmen ? Mir ist das Ganze nicht geheuer und ich brauche hierzu einen konkreten Rat.

Es soll doch freien Wettbewerb geben wozu meiner Meinung nach auch Zähler gehören, die man von der einen oder der anderen Firma nutzt.

Strom, Energie, Stromzähler, Stadtwerke
Kann ein telefonisches Angebot als Auftrag gewertet werden?

Ich bin ab 01.02.2016 Stromkunde bei Vattenfall. Am 04.11.2016 erhielt ich einen Anruf von Vattenfall und eine Dame machte mir ein Angebot auf Verlängerung des Strombezuges. Sie machte bei diesem Telefonat mindestens 2mal die Zusage, dass mir die erwähnten Bedingungen schriftlich zugesandt werden und ich hätte dann 14 Tage Zeit einer Überprüfung. Wenn ich mich innerhalb dieser Frist nicht äußern würde, würde das als Zustimmung zu dem Angebot gewertet. Ich sagte noch, dass ich keinesfalls telefonisch einer Vertragsverlängerung zustimmen werde und gab das Einverständnis einer schriftlichen Zusendung des telefonischen Angebotes, um das in aller Ruhe prüfen zu können. Am 07.11.2016 (akso nach 3 Tagen) hat mir dann Vattenfall eine (von mir nicht zugestimmte) Vertragsverlängerung betätigt. Ich habe daraufhin den bestehenden Vertrag zum Vertragsablauf gekündigt (31.01.2017). Vattenfall hat mir die Kündigung zum 31.01.2019 bestätigt, also inklusive der Verlängerung. Auf meine entsprechenden Schreiben mit meinem Hinweis, dass ich lt. telefonischem Angebot eine Entscheidungsfrist von 14 Tagen habe und definitiv keiner Vertragsverlängerung zugestimmt habe, wird mit keiner Silbe eingegangen. Heute habe ich noch die Vertragsverlängerung (aus formalen Gründen) widerrufen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Vattenfall gemacht und welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese nicht bestellte Vertragsverlängerung vorzugehen? Wäre es auch denkbar, dass mittels Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges gegen solche Machenschaften vorgegangen werden kann? Ich danke für Rückmeldungen.

Freizeit, Energie, stromvertrag, Wirksamkeit

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