Ersatz blinder alter Scheiben in einer günstigen Mietwohnung - kann Mieter darauf bestehen?

Hallo,

ich habe eine renovierungsbedürftige Wohnung zu einem günstigen Preis bekommen. Bedeutet dieses, dass der Vermieter jeglicher Pflichten enthoben ist?

Ich habe hier bereits mit bescheidenen Mitteln von Sozialhilfe sehr viel gemacht, die Wohnung mit Glück und Helfern auf einen normalen bescheidenen Standard gebracht, dem Vermieter sehr viel Arbeit abgenommen. Er nimmt es alles hin als sei es nichts, und verlangt immer wieder nur Dankbarkeit von mir diese Wohnung bekommen zu haben. Er ist im Irrglauben, die Gemeinde hätte hier für Flüchtlinge alles getan, und diese hätten alle Mängel hingenommen, wie fehlender Waschmaschinenanschluss etc.

Leider musste ich erst später feststellen, dass 3 Scheiben blind sind, eine Balkontür und 2 kleine Scheiben. 1 Dachfenster hier in meinem Büro soll ausgetauscht werden, dieses wollte er machen, aber den Austausch der blinden alten Scheiben bezeichnet er als "Luxus". Diese Scheiben sind aus dem Jahre 1973, sie weisen einen ug-Wert von 3,0 aus. Ist dieses überhaupt noch zulässig? Ich hatte einen Fensterbauer hier, wegen eines Angebots, und der hat ein Angebot gemacht über neue Scheiben mit ug-Wert 1,0, der heute Standard ist, mit dem Hinweis, dass eigentlich die anderen Scheiben auch auf diesen Standard gebracht werden müssen. Ist es zulässig, noch Wohnungen mit Fenstern mit einem ug-Wert von 3,0 zu vermieten?

Nach meinen Infos berechtigt eine einzige blinde Scheibe zu einer Mietminderung von 5 %. Anbetrachts der günstigen Miete habe ich da noch nichts getan, aber wenn sich der Vermieter weiter weigert, hier irgendetwas zu tun, mit dem Argument, dieses sei alles "Luxus", sollte ich da einen Anwalt schreiben lassen? Ein Heizkörper im Flur liess sich nicht ausstellen, und er behauptete einfach, das sei normal, er sei so eingestellt. Gestern war der zuständige Heizungsinstallateur des Hauses hier, und hat den kleinen Regulator im Ventil herausgezogen, und glücklicherweise ist die Heizung dann auch kalt geworden. Das war totaler Schwachsinn, was der Vermieter gesagt hat, ich habe ihn hierüber auch informiert, dass ansonsten die Heizung hätte ausgetauscht werden müssen, und zwar auf seine Kosten, dieses sagte der Installateur. Aber der Vermieter stellt sich auf taub, und zeigt mir gegenüber nicht einmal Respekt. Ich wollte über das Angebot über die Fenster informiert sein, dieses hatte ich mit dem Fensterbauer vereinbart, da ich den Fenstertyp wissen muss, damit dafür noch ein entsprechendes Plissee gefertigt wird, aber nun bleibe ich draussen vor der Tür, und darf das Angebot nicht sehen und bekommen zur Information.

Es ist ein sehr schwieriges Verhältnis, der Vermieter ist ein älterer Franzose.

Wie sieht die Sachlage hier aus, und was kann ich wie am besten durchsetzen?

Danke für gute Antworten!

Energie, Recht, Mietrecht, Fensterbau

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