Arbeitgeber behält Trinkgeld ein um dies aufzuteilen, gibt es aber nicht an die Mitarbeiter, für die es bestimmt ist, weiter?

Ich arbeite in der Gastronomie. Mit der Abrechnung meiner Umsätze lässt unser Arbeitgeber uns Prozente vom Trinkgeld für die Bar, Küche und Restaurantleitung abgeben.

1% für die Bar

0,5% für die Küche und

0,5% für die Restaurantleitung

Sprich bei 1000 € Umsatz, verlangt er eine Abgabe von 10€ für die Bar, 5€ für die Küche und 5€ für die Restaurantleitung, die er selbst ist, allerdings nie selbst anwesend im Restaurant.

Bei einem geschätzten Monatsumsatz 100.000 € entspricht dies 1000€ für die Bar, 500€ für die Küche und 500€ für die Restaurantleitung.

An und für sich schon ein Unding die Servicekräfte Trinkgeld abgeben zu lassen für eine Restaurantleitung, die NIE im Laden ist.

Noch dazu wird das Trinkgeld, das von den Servicekräften abgegeben wird, nicht in der vollen Höhe an die Bar- und Küchenmitarbeiter weitergegeben. Lediglich ein geringer Bruchteil wird ausgezahlt. Bei Gesprächen mit den jeweiligen Bar- und Küchenmitarbeitern kam heraus, dass manche nie Trinkgeld bekommen haben und andere lächerliche 15€ oder mal 30€ an Anteil am Gesamttrinkgeld. Die Rechnung geht nie und nimmer auf.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Gibt es eine Möglichkeit das bezahlte Trinkgeld zurückzufordern, da es keine schriftliche Vereinbarung über die Trinkgeldabgabe gibt. Lediglich auf den Abrechnungszetteln ist die Abgabe aufgeführt.

Und wie verhält es sich mit der Steuer? Müsste mein Arbeitgeber das Trinkgeld als Einnahme versteuern, wenn er es unrechtmäßig nicht weitergibt?

Recht, Arbeitsrecht, Einkommenssteuer, Gastronomie, Vereinbarung, Steuerhinterziehungen , Wirtschaft und Finanzen
Fahrtenbuchsoftware um das Fahrtenbuch rückwirkend zu schreiben?

An die Community,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich denke ich bin nicht der Einzige, der sein Fahrtenbuch vielleicht manchmal etwas schleifen lässt. Klar, gibt es Berichte bei der Arbeit, welche eine völlige Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Fahrt bieten, wodurch ich mein Fahrtenbuch auch nachträglich schreiben kann, aber das ist natürlich eine schwere Arbeit.

Zukünftig werde ich mir wohl einen Fahrtenbuchstecker besorgen, um es in Zukunft einfacher und regelmäßig zu haben, jedoch hätte ich gerne eine Erleichterung meines Fahrtenbuches beim nachträglichen Schreiben. Vor einiger Zeit habe ich mal gehört, dass es wohl ein Programm gibt, in welches ich Adressen eingebe, die wirklich gefahrenen Kilometer eintrage und der mir daraus ein fahrtenbuch erstellt, welches dann auch vom Finanzamt anerkannt wird. Das wäre wirklich sensationell. Wenn jemand von euch eine Idee hat oder ein Programm kennt, würde mich das wirklich erfreuen.

Egal ob es ein einziges Programm ist, oder jemand die Idee hat das es ein Programm gibt was das kann und dann das Fahrtenbuch in eine Exceltabelle überträgt und ein zweites Programm aus einer Exceltabelle in ein Fahrtenbuch zum Ausdruck überträgt was wiederum vom Finanzamt anerkannt wird.

Das wäre wirklich sensationell. Auch wenn die Programm Geld kosten, ist das kein Problem.

Vielen Dank

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Catering zuhause als Repräsentationsaufwendungen?

Hallo,wir haben letztes Jahr geheiratet. Da wir "nur" 1 Jahr Vorlaufzeit bei der Planung hatten, waren alle bereits alle Orte an denen wir gerne gefeiert hätten ausgebucht. Unser Caterer machte uns den Vorschlag, die Feier bei uns zuhause abzuhalten. Das war zwar nicht unsere erste Wahl, aber er hatte noch den Wermutstropfen, dass die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß 35a EStG absetzbar wären, weil die Dienstleistung ja bei uns zu Hause erbracht wurde. Erst mal logisch und wenn man den Sachverhalt googelt, wird dieses Vorgehen auch bestätigt.Das Finanzamt hat das nun mit folgender Begründung abgelehnt: Nach Par. 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen "die mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen in Zusammenhang stehen (sog. Repräsentationsaufwendungen)“ steuerlich nicht abzugsfähig. Der private Anlass Hochzeit ist für den Sachbearbeiter ein Indiz für eine derartige Aufwendung.Ich muss schon sagen dass ich von der Kreativität des Finanzamts verwundert, und über die Dreistigkeit verärgert bin, als hätten wir unseren Hochzeitsgästen eine Torte, Kaffee und ein Abendessen angeboten, um unser gesellschaftliches Ansehen zu verbessern. In meinen Augen könnte man diese Willkür beliebig bei fast jeder haushaltsnahen Dienstleistung anwenden. Eine Putzfrau oder ein vom Landschaftsgärtner gemachter Vorgarten können auch dem gesellschaftlichen Ansehen dienen.Hat einer von euch schon derartige Erfahrungen gemacht, ein verwertbares Gerichtsurteil oder eine treffende Gegenargumentation für mich?Schon mal vielen Dank!Peter

Steuererklärung, Einkommenssteuer

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