Vollstreckungsankündigung Finanzamt wg. verspäteter Abgabe EkSt-Erklärung

Hallo zusammen

ich habe meine EkSt-Erklärung 2011 erst Mitte Februar 2013 beim FA abgegeben. Zuvor habe ich seit Oktober 2012 auch 2 Aufforderungen zur Abgabe erhalten und immer um Fristverlängerung gebeten und auch erhalten. Dann kam eine Mahnung und auch die Ankündigung von Zwangsgeld und dass Vollsteckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn ich es nicht bezahle. Mitte Februar habe ich die Erklärung abgegeben und habe nun vom FA eine Vollstreckungsankündigung für die 150€ erhalten. Mein Vorgang wurde wohl noch nicht bearbeitet. Ich weiß, ich weiß...ich hätte die auch früher abgeben können. Zumal ich, nachdem ich vor 9 Jahren ein Haus gebaut hatte und eine der beiden Wohnungen vermietet habe, jedes Jahr eine Erstattung von ca. 1500-1700€ habe. Auch für 2011 ist das so. Es klingt für mich nur absurd, dass ich dafür das mich mir meine zuviel gezahlte Steuer, noch nicht zurückgeholt habe auch noch mit 150€ Zwangsgeld belangt werde..... :-( Der Staat konnte immerhin ein ganzes Jahr damit "wirschaften" und dafür soll ich nun bestraft werden... Meine Frage nun: Soll ich die 150€ zahlen oder wäre das mit Abgabe der (wenn auch verspäteten) Steuererklärung hinfällig? Da ich jetzt auch noch 2 Wochen in Urlaub war, hab ich nur noch bis 18.3 Zeit, sonst --Pfändung. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, vielen Dank.

Ciao Sylvia

Einkommenssteuer, Finanzamt, Zwangsgeld
Einkommenssteuer bei Nebengewerbe?

Hallo alle!

Meine Partnerin möchte neben ihrem normalen Job noch einen Nebenjob, in welchem Sie einen Textservice als Autorin anbietet. Also dafür ein Gewerbe anmeldet bei FA.

Jetzt haben wir uns dazu schon belesen im Internet, einige Fragen sind aber noch offen, ich versuche diese mal simpel zu formulieren:

  1. Es muß keine Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn die Einnahmen pro Monat 410 Euro nicht übersteigen?
  2. Liegt der Gewinn über 410 Euro, wird dieser mit ihren Einnahmen aus dem Haupterwerb versteuert - ergo muß Sie Einkommenssteuer zahlen?
  3. Wäre das jetzt eine "Scheinselbstständigkeit", wenn lediglich bis zu diesen 410 Euro Gewinn erwirtschaftet wird?
  4. Wäre meine Partnerin weiterhin ganz normal über ihren AG versichert, ohne daß noch irgendwelche Änderungen auf Sie zukommen -> bzw. bleibt es rein bei den 410 Euro im Monat, oder will das Finanzamt noch dies und jenes?
  5. Sie verdient aktuell im Monat rund 1300 Euro Brutto, also 15600 Euro Brutto im Jahr. Wie verhält sich das jetzt mit dem Freibetrag von 24.500 Euro, bzw. was bedeutet dieser genau? Nach diesem wären pro Jahr 8900 Euro möglich, bevor Gewerbesteuer gezahlt werden muß. Kann Sie also pro Monat rund 710 Euro verdienen (8900 / 12), auf diese muß dann allerdings Einkommenssteuer gezahlt werden, weil der Gewinn aus dem Nebengewerbe mit ihrem Haupterwerb addiert wird?
  6. Laut dem Rechner https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp gibt es eine Freigrenze für die Einkommenssteuer die bei 8004 Euro im Jahr liegt. Diese betrifft allerdings nur ALLE Einnahmen, oder? Also würde hier noch ihr normaler Job von 15600 Euro pro Jahr addiert werden?

Was würdet ihr sagen, was der einfachste und stressfreie Weg wäre, um jetzt nicht diese und jene Steuer bezahlen zu müssen? Einfach bis 410 Euro im Monat verdienen und damit zufrieden sein...oder schauen daß es mehr wird, dann hält aber der Staat wieder die Hand auf?

Danke, danke :) vg

Steuern, Nebenjob, Einkommenssteuer, Nebengewerbe
Steuerklärung Student

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich bin grad dabei meine Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2012 zu machen. Ich studiere, gehe nebenbei arbeiten und erhalte Bafög. Ich nutze WISO Internet-Sparbuch um die Steuererklärung zu machen. Bei der Eingabe der Daten für den Lohnsteuerzeitraum meldet der Assitent mir, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum zu hoch sei, und einen bestimmten Betrag nicht übersteigen sollte. Dies hängt wohl mit der Wahl der Berufsgruppe zusammen. ich bin Werkstudent. Was sol ich in dem Feld für die Berufsgruppe angeben? Dort sind folgende Möglichkeiten vorgegeben:

  • Angestellter,Arbeiten (rentenversicherungspflichtig)
  • Beamter, Richter, Soldat Geistlicher, DO-Angestellter
  • Rentenversicherungsfreie Beschäftigung
  • Minijob (sofern nicht pauschal versteuert)
  • Betriebsrentner
  • Vorruheständler (mit Vorruhestandsvereinbahrung)
  • Pensionär (Beamter, Richter, Soldat, Geistlicher im Ruhestand)
  • Pensionär (mit aktiver sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit)
  • GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstandsmitgleid einer Aktiengesellschaft
  • Ehegattenarbeitsverhältnis

Nun, ich bin selbst krankenversichert als Student, habe für den Zeitraum Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und meinen Anteil zur Rentenversicherung gezahlt. Ich bin ledig, kinderlos und nicht Selbstständig.

In dem Zeitraum habe ich wie gesagt auch Bafög bekommen, wie gebe ich das an ? Ich hatte auch einige Anschaffungen, Laptop, Bücher etc. , alles für mein Studium. Wie wird der Semesterbeitrag angegeben/angerechnet? Inwiefern wirkt sich das alles bei der Berechnung aus?

Ich hoffe mir kann jemand Antwort auf die doch etwas komplexere Fragestellung geben, Danke im Voraus

Grüße

Steuern, Steuererklärung, BAföG, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Student

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