Beamter im Vorruhestand und Nebenjob / fälllige Lohnsteuer / HIIILFEEEE

Hallo an alle. Ich bräuchte mal dringend Hilfe bei meiner, zugebenen, etwas komplexeren Frage, die mir selbst ein Steuerberater nicht beantworten konnte.

Ich bin Beamter und aus gesundheitlichen Gründen seit 2012 im Vorruhestand. Natürlich langt die Versorgung nicht wirklich. Ich hätte die Möglichkeit einen Nebenjob zu bekommen, den ich trotz meiner gesundheitlichen Einschränkung ausüben könnte. Das OK meines „Dienstherrn“ habe ich. Ich darf bis 1450 Euro monatlich dazuverdienen.

Das ich dann in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft werde, weiß ich inzwischen, auch, dass ich keine Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen muss, da ich ja privat versichert bin.

Nun sagte man mir, dass ich dann aber verpflichtet bin jährlich eine Lohnsteuererklärung abgeben und dann wahrscheinlich etliches nachzahlen muss. Das verstehe ich nicht so ganz, denn ich gehe davon aus, dass die Lohnsteuerklasse 6 doch die ist, mit den meisten Abzügen??

Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn es hier jemand gäbe, der mir das irgendwie plausibel erklären könnte oder vielleicht sogar ein Rechenbeispiel für mich hätte.

Kurz: Ich bekomme brutto 1640 Euro Rente und hätte die Möglichkeit brutto 1200 Euro dazuverdienen.

Ausrechnen wie viel Steuern in Lohnsteuerklasse 6 fällig sind, kann ich hier im Netz ja schön mit den Lohnsteuerrechnern. Aber meine Hauptfrage, die mir bisher keiner beantworten kann: Was ist dann beim Lohnsteuerjahresausgleich fürs Finanzamt fällig? 1200 Euro, Lohnsteuerklasse 6 ohne Kirchensteuer usw. wäre Netto: 972,57 nach meinen Recherchen. Aber es hieß, dass es sein kann, dass davon monatlich 200 Euro ans Finanzamt zu zahlen wäre. Also 2400 im Jahr Nachzahlung?? Damit wäre mein realer Verdienst 772,57 ca. Kommt das hin? HIIIILFE Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Nebenjob, Beamte, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Zusatzverdienst
Nachzahlung Einkommenssteuer wegen Insolvenzgeld?

Hallo,

ich stehe schon seit längerem in "Verhandlung" mit dem Finanzamt wegen meines Einkommenssteuerbescheids für das Jahr 2012. Das Finanzamt hat eine Nachzahlung in Höhe von ca. 780€ erhoben, begründet wurde dies mit dem Progressionsvorbehalt. Ich habe dazu auch ehemalige Kollegen befragt. Diese hatten keine derartigen Nachzahlungen.

Bevor ich jetzt meinen Einspruch zurückziehe, wollte ich mir noch eine dritte (und vierte, fünfte..?) Meinung dazu einholen.

Im Jahr 2012 habe ich monatlich 1800€ brutto verdient. Mein damaliger AG hat dann Insolvenz angemeldet. Für September und Oktober habe ich Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit erhalten (jeweils knapp 1200€). Zum 1.11.2012 habe ich dann direkt einen neuen AG gefunden.

Im Antwortschreiben des Finanzamts heißt es wörtlich:

"Der Steuersatz in Höhe von 16.1171% [...] ergibt sich aus den an Sie gezahlten Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.10.2012)."

Ich habe das Finanzamt bereits dazu befragt, allerdings keine verständliche Antwort bekommen. Als Werbungskosten wurden lediglich die 1000€ Werbungskostenpauschale berücksichtigt.

Bei einem Steuersatz von 16,1171% und einem zu versteuernden Betrag von ca. 2400€ komme ich auf ca. 386€ und nicht auf 780€. Wie kommt diese Differenz zu Stande? Oder anders gefragt: Wie kann aus zwei Monaten Insolvenzgeldbezug eine Einkommenssteuerlast von 780€ entstehen?

Liegt dort irgendwie ein Fehler vor? Lohnt es sich weiter dagegen anzugehen und ggf. einen Steuerberater / Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Wenn noch Informationen fehlen, liefere ich diese gern nach.

MfG Marco

Insolvenz, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, insolvenzgeld, Widerspruch
Stundung der Einkommenssteuer abgelehnt, was tun?

Hallo,

was kann man tun wenn die Stundung der EKS abgelehnt wurde? Man ist nach der Ablehnung direkt zum Finanzamt um mit ihnen zu reden, das man die Schuld bald beglichen hat ( Kontopfändung läuft ) und alles was verdient wird, kommt auf dieses Konto. Man lebt von ALG2 zur Zeit, da dies nicht die einzigen Schulden beim Fiskus sind. Die lassen sich auf nichts ein und wollen eine BWA sehen. EIne BWA kostet Geld was nicht da ist. Es handelt sich lediglich um 4000 EUR EKS. Das Finanzamt weiß auch das man von ALG2 lebt. Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.

Was kann man in dieser Situation tun? Die EKS ist in ca. 3 Wochen bezahlt aber dann wird es wohl zu spät sein. Es wurde eine Stundung und Ratenzahlung beantragt und abgelehnt. Wegen der Gewerbesteuer war auch schon ein Gerichtsvollzieher hier und konnte nicht pfänden weil es hier nix zu pfänden gibt. Das Amt weiß also das absolut kein Geld vorhanden ist. Man will ja bezahlen aber es gibt einige extreme private Probleme die erst dazu geführt haben, das man nicht bezahlen kann sowie kurzzeitige Krankheit und kurzzeitige schlechte Auftragslage. Es kamen zudem 2 Leistungsbescheide im Dez. letztes Jahr von 2 Jahren die sofort bezahlt werden sollten und einer wurde auch bezahlt, für den anderen reichte das Geld nicht mehr. Die Auftragslage ist wieder sehr gut und daher soll das Gewerbe bestehen bleiben.

Habt ihr ne Idee was man tun kann?

Einkommenssteuer, Finanzamt, Vollstreckung
Steuerberater lässt sich Zeit mit Steuererklärung- was kann ich tun?

Hallo zusammen, ich versuche es kurz und präzise:es geht um die Steuererklärung für 2012 die ich durch einen Steuerberater machen lasse,( ich bin selbständig). Ich bin dort seit drei Jaren Mandant.Alle erforderlichen Unterlagen habe ich Anfang Dezember 2013 ( Jaaa- ich weiß, sehr spät) meinem Steuerberater überlassen.Er sagte mir, es könne sein, dass die Erklärung erst Anfang Januar fertig wird, da er ein hohes Arbeitsaufkommen hat, weil viele Leute ihre Unterlagen erst jetzt eingereicht haben. Ende Januar habe ich dann mal nachgefragt, da hieß es dann es würde Mitte Februar werden... nun ist bald März und er arbeitet laut eigener Aussage immer noch daran... Dazu sei gesagt, dass er alle Unterlagen vorsortiert und chronologisch geordnet, abgeheftet und aufgeklebt von mir erhält und sich der Arbeitsaufwand bei einem Unternehmen das lediglich Rechnungen stellt und außer Portokosten keine zusätzlichen Ausgaben hat, in Grenzen hält.

So, mir ist natürlich klar, dass ich die Unterlagen verdammt spät im Jahr eingereicht habe, aber das das jetzt noch ganze zwei Monate dauert ... wie kann ich meinem Steuerberater Dampf machen? Darf er sich überhaupt so lange Zeit lassen? Es ist nämlich eine große Kanzlei und ich bin mit 50.000€/ Jahr wohl eher ein kleiner Fisch für ihn...

Meine Frage lautet also: darf er sich soviel Zeit lassen, wenn ich dort schon Mandant bin und er die Unterlagen auch angenommen hat ( also den Auftrag zu Steuererklärung)?

Ganz lieben Dank für eure Hilfe!

Steuern, Steuererklärung, Einkommenssteuer, Finanzamt, Steuerberater

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