Darf unser Geschäfts-führer uns beim arbeiten zeitweise einsperren?

Ich arbeite in einem kleinen Immo-Büro (11 Mitarbeiter) Normalerweise habe ich meinen Arbeitsplatz unten im erd-Geschoss in einem großen Raum wo eben die Arbeits-Plätze von mehreren Mitarbeitern sind. Manchmal muss ich aber oben im 4. Stock wo das Büro von unserem Geschäfts-führer is auch für ihn diverse va administrative Aufgaben erledigen. Oft is er während ich diese Aufgaben in seinem Büro erledige eh anwesend (entweder direkt in seinem Büro-Zimmer od wo anders im Gebäude) manchmal hat er aber auch in dieser Zeit Erledigungen außer Haus durchzuführen. Da er nicht will dass ich Ev andere Mitarbeiter auch in sein Büro rein lasse u sie dort dann vlt vertrauliche Sachen finden sperrt er dann von außen Seine Büro-Tür ab dh ich kann den Raum nicht verlassen da es auch keine andere Tür gibt. Einmal hat er schon zu mir gesagt „wenn es plötzlich zu brennen beginnen sollte können sie ja versuchen aus dem Fenster zu springen“ er fand das dann auch noch sehr lustig da sein Büro ja im 4. Stock gelegen is u das ja somit eh nicht möglich is. Er hält auch den zeit-Rahmen in dem er wieder zurück bei mir im Büro sein will nicht ein u bleibt manchmal statt 15min dann gleich 2std weg

Das is verboten 74%
Ich würde ihn anzeigen 16%
Ich würde kündigen 11%
Das is absolut ok von ihm 0%
Wäre mir egal 0%
Ich würde es lustig finden 0%
Das is erlaubt 0%
Geschäftsführer, Büro, eingesperrt, Abstimmung, Umfrage
Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

Hi, liebe Ratgeber,

wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske

Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.

Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen

Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu

diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes

Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.

Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes

Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es

uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte

ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst

Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg

gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus

für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss

von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu

behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern

hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit

der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -

sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns

zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss

ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei

2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine

Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -

dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja

nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht

nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung

des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der

Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das

"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,

wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen

unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir

können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch

anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich

quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein

Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu

kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine

andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso

wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.

Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.

LG und Dank für die kommenden Antworten

Film, Recht, einfahrt, Grundstück, Wegerecht, Zaun, eingesperrt, Unterlassungsklage

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