Was ist wenn der Hausverwalter seine Aufgaben nicht erfüllt?

Unsere Hausgemeinschaft war am Anfang sehr zufrieden mit der vom Bauträger ausgesuchten Verwaltung. Irgendwann fing es jedoch an, dass Aufgaben nicht mehr erfüllt wurden, die telefonische Erreichbarkeit gleich null war und es auf Mails auch keinerlei Reaktionen mehr gab. Nun ist folgendes passiert. Wir haben ein Garagentor, durch das man wenn es offen steht, Zugang zum Haus sowie zu den Kellerräumen hat. Dieses schließt seit Wochen nicht mehr und gewährt somit jedem Zugang.. Der Defekt wurde das erste mal am 25.1 gemeldet und es gab wieder einmal keinerlei Reaktion. Der ein oder andere Bewohner hat eine Antwort bekommen, aber nichts zuverlässiges.... Jetzt wurden vor zwei Wochen abgeschlossen!!! Kellerräume aufgehebelt und Diebstähle begangen. In unserem Fall waren es Sammlerstücke im Wert von ca. 1400 Euro. Das haben wir natürlich zur Anzeige gebracht.. Auch in anderen Kellern fehlt etwas, nur konnten die das mit ihrer Hausratversicherung klären.. Wir leider nicht.. Als die Verwaltung wind von dem Vorfall bekommen hat, haben sie natürlich sofort reagiert und gemeint sie hätten es längst gemeldet, es wären nur Teile nicht lieferbar. Ich habe dann bei der Torfirma angerufen und es kam heraus, dass die Sache erst am 6.2 gemeldet wurde. Also hat uns die Verwaltung nicht nur angelogen, sondern ist auch ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Der Polizist meinte im Grunde liegt kein Einbruch vor, da das Tor offen steht.. Jetzt ist meiner Frage, wer haftet für unseren Schaden, wie bekommen wir den Verwalter los(die Gemeinschaft ist sich einig) und können wir ihn belangen?

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Schikane Vermieter, nach Mietminderungsanzeige, Mahnung ?

Hi, Wir wohnen seit dem 1.6. offiziell in einem Haus zur Miete. Seit der Übergabe ist das Verhältnis gesplittet und Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten. Schon die Übergabe war ein Drama! Haus noch immer nicht geräumt, was wir dann machen dürften. Möbelstücke des Vormieters in die Doppelgarage. Ständig Stress mit einem Motoradbesitzer dessen Honda auch noch bei uns stand. Egal... Schon zur Übergabe im April,hatten wir mehrere Sachen beanstandet. Wenn icv etwas Miete, dann ja wohl im vernünftigen oder wenigstens zum Mietpreis angemessenem Zustand. Unsere Eingangtür hat seit Übergabe keinen Beschlag und massive Löcher in der Tür. Seit einem halben Jahr appellieren wir an den Vermieter da wir bei Einbruch nichteinmal Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit haben... Da wir nun die Faxen dicke hatten haben wir ihn Anfang September schriftlich eine Mängelanzeige mit Frist der Erledigung zum 30.9. gesetzt. In einem Telefonat während des zeitraums, teilte uns der Vermieter mit das der Fensterbauer ziemlich viel zu tun hätte, er aber nochmal nachhaken würde... Es passiert nix. Wir haben dann Mitte Oktober, weit nach dem Fristende, den Fensterbauer kontaktiert. Dieser Tat kund das kein Auftrag erteilt wurde und er auch keinen annehme so lange der Vermieter nicht deine alten Schulden begleicht. (GING uns mehrfach so) Daraufhin habe ich am 22.10. eine Anzeige zur Mietminderung gemacht indem ich ihm letztmalig bis einschließlich 3.11. Zeit eingeräumt habe. Habe auch darauf hin gewiesen das ich die 10% bereits von der Novembermiete kürzen werde, bei nichterledigung. Seitens Vermieter, keine Reaktion. Erneuter versuchte telefonische Kontaktaufnahme wurde ignoriert. Nun am ! 4.11. Mittags, erhalte ich eine Email wegen Zahlungsverzug der Miete mit 50 Euro Mahngebühren! (Hat er vertraglich festgesetzt) Ich hatte grade die Miete abzüglich der Mietminderung veranlasst so wie im Schreiben angekündigt. Kommt der damit durch? Im übrigen er hat uns einen kaputten Kamin geliefert, der Schornsteinfeger hat ihn nicht abgenommen und auch diese Mängelanzeige mit Androhung des Ordnungsamtes ignoriert er...

Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

LG Divel0

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Miete, Mietminderung, Einbruch, Mahnung, Versicherungsschutz, Frist, Mietzahlung, Mängelanzeige

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