Fall:
Mehrfamilienhaus, versuchter Einbruch in eine Wohnung.
Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen. Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert. Die Gebäudeversicherung zahlt auch nicht. Die Hausverwaltung wälzt die Kosten auf die Gemeinschaft ab. Weil, richtigerweise, die Wohnungseingangstür gemäß WEG-Gesetz Gemeinschaftseigentum ist.
Fakt ist: Weder Mieter noch der Wohnungsbesitzer noch die Gemeinschaft (WEG) ist schuldhaft für den Schaden verantwortlich.
Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen. Denn sonst werden ja die unschuldigen Eigentümer quasi in Sippenhaft genommen...... nur weil der Mieter ein paar Euro spart. Besser wäre es, wenn es eine Versicherung gäbe, abgeschlossen von der WEG, die das abdeckt. Dann ist die WEG immer auf der sicheren Seite. Hinzu kommt ja noch, wenn der Mieter sich unterversichert, denn dann wird ja von der Versicherung nur ein Teil der Kosten getragen.
Bin gespannt auf die Antworten.
Gruß Heinz