Fahrraddiebstahl aus Garage. Versicherungsschutz?
Es geht um die Frage, ob die Hausratversicherung für ein geklautes Fahrrad aufkommt.Ich lesen in den Versicherngsbedingungen, dass ein "Einbruchdiebstahl" vorliegen muss, damit Versicherungsschutz besteht: also "wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines falschen Schlüssels oder mittels anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt".
So wie ich es lese, ist es NICHT erforderlich, dass ein "Raum" (in diesem Fall die Garage) verschlossen sein muss. Es kann ein Zugang unverschlossen sein (zum Beispiel die Tür zur Gartenseite) und einer verschlossen (zum Beispiel das Garagentor zur Straße). Wenn der Dieb nun das Garagentor aufbricht (mit Einbruchspuren) und ein Fahrrad klaut, besteht Versicherungsschutz, obwoh der Raum frei zugänglich war? Denn die Bedingungen eines "Einbruchdiebstahls" sind ja erfüllt.
Richtig?
Alle anderen Versicherungsbedingungen sind erfüllt.
Gruß
Jooge