Wenn ein Einbrecher in meiner Wohnung wäre, dürfte ich ihn von hinten „umschlagen“(zb nen Stück metall) damit er erstmal Ohnmächtig wird und dann die Polizei rufen? Wäre es dann gerechtfertigt? Dürfte ich wenn der Einbrecher mit einer Brechstange auf mich losgeht ihn mit einem Messer verletzen? (Oder mit einer Schreckschuss pistole)Bzw mich verteidigen und in kauf nehmen dass er sich stark verletzt bzw sogar stirbt?
LG