Angenommen der EInbrecher bricht in die WOhnung ein. Der Hund beißt ihn. Er muss beim Arzt behandelt werden (200€ Arztrechnung), er muss sich eine neue Hose kaufen. Er hatte große Schmerzen. Er hatte eine psychische Angststörung und war 3 Monate berufsunfähig für seinen eigentlichen Beruf, den er legal ausübt, wenn er nicht gerade in Häuser einbricht. Oder gehört das zum Berufsrisiko eines Einbrechers gebissen zu werden und da kann der Hundehalter nichts?