Kann ein Einbrecher vom Hundebesitzer Schmerzensgeld/Schadensersatz verlangen?

11 Antworten

kurz gefasst ! So doof es klingen mag, ja er kann Ansprüche stellen und könnte damit Erfolg haben. § 833 BGB

Denk dran,in einem Rechtsstaat wird immer gegen die Opfer ermittelt.

Das ist Berufsrisiko....


sigi1234  10.06.2018, 11:11

Man muss sich das mal vorstellen.Da verklagt der Einbrecher das Opfer,weil es ihn nicht gefahrlos klauen lässt.

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Es klingt unglaubwürdig, aber die Rechtslage ist völlig klar.

Dein Hund darf zu keinem Zeitpunkt einen Menschen gefährden oder gar angreifen.

Egal ob du Vergewaltigt wirst, einer dich überfällt oder bei dir einbricht.

Ein Hund darf knurren und bellen, aber er darf niemals beissen.

Sollte es dennoch geschehen, so hat jeder das recht dich an zu zeigen. Egal aus welchem Grund der Geschädigte gebissen wurde.

Das ist zwar total bescheuert, ich weiss, aber leider ist das die realität.

Ein Hundehalter haftet immer für die Tat seines Hundes. Auch in so einem Fall.

Ja! Eine Schuld ist nicht durch die andere zu begleichen. Ähnliche Rechtslage wie bei Selbstverteidigung, bei dem der Angreifer schlechter weg kommt.

Bei einem guten Richter passiert dir nix, ansonsten hat der Hundehalter immer Pech

https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html