Mir wurde eine gebannte Switch auf eBay Kleinanzeigen verkauft?

Hi ich habe mir am Montag eine Nintendo Switch (nur das Gerät ohne Zubehör) auf eBay Kleinanzeigen für 90€ gekauft. Natürlich klingt das sehr verdächtig günstig aber ich habe mir gedacht wer weiß wann ich so ein Angebot finde deshalb habe ich sie auch gekauft (per PayPal Ware und Dienstleistungen). In der Artikelbeschreibung stand das alles gut funktioniert und es keine Mängel gibt. Erst nachdem ich bezahlt habe hat der Verkäufer in der Verkaufsanzeige folgendes ergänzt "WLAN als auch Bluetooth deaktiviert" weshalb ich gefragt habe ob es irgendwelche Mängel gibt die er verneint hat mit der Begründung:

"Deaktiviert war im Sinne von nur „Eingerichtet zum zeigen das Spiele laufen ich lasse ungern meine gespeicherten Netzwerke und Informationen auf der Konsole"

Deshalb habe ich auch nicht weiter Nachgefragt. Als die Switch am Donnerstag bei mir angekommen ist habe ich versucht mich irgendwie mit dem Internet zu verbinden mir wird aber kein Netzwerk angezeigt auch nicht von den Nachbarn. Als ich den Verkäufer das mitgeteilt habe hat er mir gesagt das bei ihm alles funktioniert hat.er hat dann ein 2tes Mal was an der Verkaufsbeschreibung geändert "WLAN als auch Bluetooth ist deaktiviert keine Funktion"

Als ich dem Verkäufer geschrieben habe das ich mein Geld zurückhaben möchte und er dafür seine Ware hat er geschrieben das er ein Privatverkäufer ist und es keine Rücknahme und Garantie gibt (stand auch so in der Verkaufsanzeige)

Kann ich mein Geld zurückfordern weil er mich ja getäuscht und diesen Mangel nicht deklariert hat.

LG

Hier ist die ursprüngliche Artikelbeschreibung bevor ich bezahlt habe

Hier ist die Artikelbeschreibung nachdem ich gezahlt habe und ihn darauf angesprochen habe was er damit meint

Hier hat er ein 2tes Mal die Artikelbeschreibung geändert nachdem die Switch bei mir angekommen ist und ich ihn auf die Fehlende Internetfunktion angesprochen habe.

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Wer hat schon auf Ebay, Kleinanzeigen, Vinted, Rebuy etc. private Sachen verkauft und ist aufgrund der Menge/Einnahmen vom Finanzamt abgeschrieben worden?

Ich beziehe mich auf dieses Gesetz:

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ebay-online-verkauf-steuern-100.html

Demnach könnte das Finanzamt alle belangen, die mehr als 30 Artikel pro Jahr bzw. mehr als 2000€/Jahr mit ihren privaten Sachen einnehmen.

30 Artikel pro Jahr halte ich für einen Witz.

Wenn Kinder aus der Kleidung heraus wachsen, man Gewicht verliert und sich neu einkleiden muss, umzieht oder eine Wohnungsauflösung machen muss, kommen im Jahr deutlich mehr als 30 Teile zusammen.

Dennoch ist man kein gewerblicher Händler, sondern ein Privatmensch, der die Sachen nicht wegwerfen oder verschenken will (wo eh alles teurer wird) oder sich auf den Flohmarkt stellen will.

Wobei Flohmärkte auch unter die Regel fallen...

Gewinnerzielung ist es auch nicht, wenn man Dinge teuer einkauft und Jahre später gebraucht deutlich billger wieder abgibt.

Die Regeln werden unterschiedlich ausgelebt, einige werden angeschrieben und andere nicht.

Angeblich kommt man nur da raus, wenn man von allem die Bons aufbewahrt und dem Amt nachweist, wie alt das vorhwar und wie der Preis verfallen ist.

Das kann es doch auch nicht sein? Über jedes Teil Buch zu führen...

Wer von Euch ist diesbezüglich schon vom Finanzamt abgeschrieben worden und hat Forderungen erhalten?

Ich nicht, ich finde das aber alles sehr schwammig.

Nein, habe keine Post bekommen 100%
Ja, habe Post vom Finanzamt bekommen 0%
Ich habe deshalb ein Kleingewerbe angemeldet 0%
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