10er Streifenkarte zu viel gestempelt. Steht der Bahn eine Fahrpreisnacherhebung zu?

Hallo, vor einigen Wochen war ich zu Besuch in München, von wo aus mein Flieger weiter nach London gehen sollte. Um nun vom Marienplatz zum Flughafen zu gelangen kaufte ich mir nun eine 10er Streifenkarte, welche ich in eile abstempelte. Laut Beförderungsbedingungen müssen Erwachsene (>20 Jahre) 2 Streifen/Zone stempeln, jüngere Passagiere nur einfach. Mit 19 Jahren hätte ich also nur einfach Stemplen müssen, stempelte fälschlicherweise jedoch 8, statt der nötigen 4 Streifen ab.

Wie es kommen musste wurde ich nun in der S-Bahn zum Münchner Flughafen kontrolliert, wo ein aufmerksamer Kontrolleur meine Karte als ungültig beanstandete, obwohl ich die Fahrkarte sowohl bezahlt, als auch gestempelt hatte, sogar zu viel! Er stellte mir eine Fahrpreisnacherhebung aus, über welche ich in Angesicht meines Fluges nicht mehr mit ihm diskutieren konnte, worauf seine Kollegen mir rieten bei der DB einspruch einzulegen.

Genau dies habe ich dann getan. Ich legte Bilder meiner gestempelten Fahrkarte vor, schilderte die Situation und wartete erstmal einige Wochen auf Rückmeldung, bis dann endlich ein Brief der DB eintrudelte. In diesem behauptete das Unternehmen, ich müsse die 60€ gebühr zahlen, da ich ja des Fahrens "ohne gültigen Fahrschein" bezichtigt worden war, und die Streifenkarte ein "Nicht personalisiertes Ticket" sein, welches nicht nachgezeigt werden könne. Auf weitere Berufungen meinerseits, dass diese Aussage unberechtigt sein und nicht den Tatsachen entsprechen würden, wiederholte die Bahn lediglich dieses eine Argument.

Wie seht ihr das? Wer ist im Recht, und was kann ich tun?

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Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

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Wurde ich zu Unrecht des Zuges verwiesen?

Mal so als Vorinformation: Die DB und die HLB unterliegen beide den Tarifbedingungen des RMVs (Rhein-Main-Verkehrsbund).

Am 08. Oktober bin ich mit dem Zug von Ehringshausen nach Friedberg gefahren. Ich bin in einen Zug der DB gestiegen. Ich hatte meinen Studentenausweis zuhause vergessen und bekam dieses "Schwarzfahrerticket" was mich zur Weiterfahrt nach Friedberg, zu einer Veranstaltung der Einführungswoche meiner Hochschule berechtigt hat.

Nach der Veranstaltung habe ich den Zug der DB von Friedberg nach Gießen/Treysa bestiegen. Im Zug bekam ich wieder so ein ,,Schwarzfahrerticket'' welches mich zur Weiterfahrt nachhause - Ehringshausen - berechtigte.

Bis hierhin noch alles in Ordnung und kein Einspruch. Ja ich habe meinen Studentenausweis zuhause vergessen.

Ich stieg in Giessen in die HLB (keine DB) nach Ehringshausen. Ich sprach den Schaffner darauf an dass ich bereits eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hätte (welches mich ja zur Weiterfahrt nach Ehringshausen unter den Tarifbedingungen des RMV berechtigt, denen sie ja auch unterliegen). Und dann sagt ihr Schaffner, dass er ein neues jetzt schreibt. Ein drittes Ticket. Ich Student ich kann mir sowas nicht leisten, die 14,00€ der letzten Zweien sind schon zu viel. Ich habe wirklich nichts mehr gehabt.

Ich hab ihm versucht zu erklären was passiert ist und dass ich zur Weiterfahrt nach Ehringshausen berechtigt bin, doch der Schaffner hat mich mehrere Male nicht ausreden lassen und hat mich dann aus dem letzten Zug dieser Nacht verwiesen. Ich war in Dutenhofen und bin ca. 23 Kilometer nach Hause gelaufen. Ich hatte kein Geld, es hat geregnet und ich konnte niemanden erreichen der mich abholen hätte können.

Bin ich im Recht? Soll ich Anzeige schalten?

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Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Deutsche Bahn, RMV, öffentliche Verkehrsmittel, Schaffner

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