RSV nachträglich kündbar bei gleichbleibenden Zins?

Hallo, ich habe einen KFZ-Darlehnsvertrag inkl. Ratenschutzversicherung (RSV) direkt im Autohaus unterschrieben. Noch bevor ich mein Auto abholte, entschied ich mich, die RSV wieder aus dem Vertrag zu entfernen. Denn: " Die Anmeldung zur RSV ist nicht Voraussetzung für die Gewährleistung des Darlehns. Der Versicherungsbeitrag ist nicht im effektiven Jahreszins enthalten."

Nun meinte mein Autohändler, beim Widerruf der RSV würde sich der effektive Jahreszins meines Darlehns von 6,99% auf 8,49% erhöhen. Unterm Strich müsste ich dann mehr bezahlen als mit RSV.

Meine erste Frage: Ist das rechtlich möglich?

Und jetzt der Sachverhalt, der mir bis dato völlig fremd war: Mein Autohändler gab mir einen Tipp. Sollte ich meine RSV nach dem Abholen des Autos direkt bei der Bank widerrufen, würde ich weiterhin die 6,99% bezahlen und die Summe der Gutschrift würde sich auf die monatlichen Raten verteilen.

Zweite Frage: Wie lässt sich das erklären? Mischt sich das Autohaus bei der Zinshöhe ein? Entspricht die Aussage des Autohändlers der Wahrheit, oder möchte er nur dem Stress (der durch den Widerruf entsteht) als Vermittler zwischen mir und dem Versicherungsgeber aus dem Weg gehen? Nachdem ich das Auto abgeholt habe, müsste ich mich ja direkt ans die Versicherungsgesellschaft wenden.

Vielen Dank für eure Antworten!

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SGB XII Genossenschaftsanteile darlehensweise; wie soll das gehen?

Hallo,

ich bin Empfängerin von Leistungen des SGB XII aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Ich bin 28 Jahre alt und auf der Suche nach einer kleinen Wohnung. Nun habe ich ein Brief mit einem Wohnungsangebot bekommen. So weit, so gut..

Jedenfalls steht jetzt im Brief, dass die Geschäftsanteile einer 2-Raum-Wohnung bei 2.400 Euro liegen. Beim Amt wurde mit dann heute mitgeteilt, dass es darlehensweise bezahlt werden würde. Meine Frage ist nun: Wie meinen die das? Also, muss ich da selbst etwas vom Regelbedarf abzwacken oder geht vom Regelsatz nur ein gewisser prozentualer Betrag ab, damit die das überhaupt auf diese Art und Weise handhaben? Ich verstehe das nicht so genau....

Außerdem zum Wohnungsangebot gehörend:

Wohnung: 52,10 m² Wohnfläche

Grundmiete: 245,00 Euro

Betriebskosten kalt: 55,00 Euro

Betriebskosten warm: 50,00 Euro

Gesamtmiete 350,00 Euro

Im Vergleich dazu nun das, was das Amt mir bewilligen würde ( in meiner Wohngegend ) :

Wohnung: 50m² Wohnfläche

Grundmiete: 225,00 Euro

Betriebskosten kalt: 61,50 Euro

Betriebskosten warm: 69,00 Euro

Gesamtmiete: 355,50 Euro

Nun meinte die nette Dame vom Amt, die Wohnung sei in der Grundmiete mit 20 Euro zu teuer und dementsprechend ungeeignet für mich. Scheinbar waren die 2,10 m² nich wirklich von großer Bedeutung, weil theoretisch wäre die Wohnung zu groß für mich alleine (wenn mans mal so betrachtet..).

Eigentlich hätte das Amt 5,50 Euro gespart wenn sie mir die Wohung geben würden. Als ich dort saß, ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohung, für die ich mich interessiere eigentlich um 5,50 Euro günstiger ist als das, was die sich eben vorstellen. Kann mir das bitte einfach mal jemand erklären ODER mir einen Ratschlag geben um doch noch an diese Wohnung zu kommen...

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