Angenommen man legt im Haus Abflussrohre, die nicht an die Kanalisation angeschlossen, sondern ganz profan einfach nur nach draußen gelegt werden ins Erdreich hinein. Und durch dieses Abflussrohr fließt stetig das Abwasser von Dusche, Waschbecken und Waschmaschine ab, direkt ins Erdreich (in so eine Böschung hinein und "herunter").
Wird diese Erde dann "kontaminierte Erde" genannt? Wenn ja, wer genau legt das wie fest?
Wird die hauptsächliche (oder auch alleinige?) Zuständigkeit beim örtlichen Umweltamt liegen?
Wenn ja, was können die dann machen? Was würden sie im Normalfall machen? Steht in dem Zusammenhang auch ein Verstoß gegen Gesetze oder sogar eine Straftat im Raum, sodass der Eigentümer diesbezüglich richtig Ärger bekommen kann?