Verkehrsordnungswidrigkeit?
Hallo zusammen,
Ich habe im Mai/2024 ein Auto bei Thrifty am Frankfurter Flughafen gemietet.
Am 10.07.2024 erhielt ich ein Schreiben von Herz, in dem mir für die Bearbeitung des Bußgeldes ein Betrag von 29,95€ in Rechnung gestellt wurde und behauptet wurde, dass das Bußgeld noch eintreffen werde.
Daher weiß ich nicht, was der Grund für die Geldbuße war.
Ich habe im Internet gelesen, dass ich das Bußgeld einfach nicht bezahlen, wenn es nicht innerhalb von 3 Monaten eintrifft. Ist das richtig? Was ist mit dieser Bearbeitungsgebühr, sollte ich sie trotzdem bezahlen?
Es ist das erste Mal, dass es passiert ist, ich bin ein wenig verloren.
Vielen Dank!
2 Antworten
Die Bearbeitungsgebühr ist zu bezahlen, dieser hast Du bei Vertragsabschluss bestimmt ausdrücklich zugestimmt.
Der Rest kommt noch auf Dich zu. Der Anhörungsbogen ging an den Vermieter, der diesen bearbeitet und Dich als Fahrer an die Behörde zurückgemeldet hat. Für diese Dienstleistung ist auch die Gebühr angefallen.
Die Behörde schreibt Dich selbst mit einem neuen Anhörungsbogen an. Die Verjährung wurde jedoch unterbrochen und beginnt neu, wenn der erste Bogen wieder bei der Behörde eingetroffen ist.
Die Behörde muss innerhalb dieser neu gestarteten Frist nochmals anschreiben, dafür hätte sie jedoch jetzt - geschätzt - bis Anfang Oktober 2024 Zeit.
Die Bearbeitungsgebühr ist unabhängig vom Bußgeld.
Ohhh ok! Da es keine Zahlungsfrist gibt, habe ich mich gefragt, ob ich nur zahlen soll, wenn ich auch das Bußgeld bezahle.
Vielen dank :)
Naja, den Aufwand hatte der Vermieter ja unabhängig davon, ob du das Bußgeld am Ende bezahlen musst.
Vielen Dank, für den ganzen Prozess geklärt!
Können Sie mir sagen, ob die Sache mit den 3 Monaten wahr ist?