Verkehrsordnungswidrigkeit?

2 Antworten

Die Bearbeitungsgebühr ist zu bezahlen, dieser hast Du bei Vertragsabschluss bestimmt ausdrücklich zugestimmt.

Der Rest kommt noch auf Dich zu. Der Anhörungsbogen ging an den Vermieter, der diesen bearbeitet und Dich als Fahrer an die Behörde zurückgemeldet hat. Für diese Dienstleistung ist auch die Gebühr angefallen.

Die Behörde schreibt Dich selbst mit einem neuen Anhörungsbogen an. Die Verjährung wurde jedoch unterbrochen und beginnt neu, wenn der erste Bogen wieder bei der Behörde eingetroffen ist.


brunapucci 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 10:49

Vielen Dank, für den ganzen Prozess geklärt!
Können Sie mir sagen, ob die Sache mit den 3 Monaten wahr ist?

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lisaloge  16.07.2024, 11:16
@brunapucci

Die Behörde muss innerhalb dieser neu gestarteten Frist nochmals anschreiben, dafür hätte sie jedoch jetzt - geschätzt - bis Anfang Oktober 2024 Zeit.

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Die Bearbeitungsgebühr ist unabhängig vom Bußgeld.


brunapucci 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 10:42

Ohhh ok! Da es keine Zahlungsfrist gibt, habe ich mich gefragt, ob ich nur zahlen soll, wenn ich auch das Bußgeld bezahle. 
Vielen dank :)

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Oponn  16.07.2024, 10:44
@brunapucci

Naja, den Aufwand hatte der Vermieter ja unabhängig davon, ob du das Bußgeld am Ende bezahlen musst.

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