Bei gelb über Ampel gefahren und aufgrund eines langsamen LKWs vor mir geblitzt worden?

Ich fuhr mit ca. 30 km/h hinter einem kleinen LKW auf eine Kreuzung zu. Als die Ampel auf gelb schaltete, fuhr ich noch über die Haltelinie und wollte die Kreuzung überqueren. Aufgrund des LKW's konnte ich nicht erkennen, dass sich kurz hinter Kreuzungsmitte der Verkehr stockte, sodass auch der LKW kurz nach Kreuzungsmitte sehr langsam wurde (10-15km/h). Da ich noch Mitten in der Kreuzung stand, als die Ampel dann auf rot schaltete, bemerkte ich ein Blitzen. Ich fuhr jedoch weiter, da ich 1. so etwas als Fahranfänger noch nicht gesehen hatte und ich mir unsicher war, ob es überhaupt geblitzt hat weil die Sonne so grell war und 2. noch nie etwas davon gehört hatte, wieder rückwärts hinter die Haltelinie zu fahren, damit sie sehen, dass ich die Kreuzung nicht überquert habe.

Nun habe ich einen Bußgeldschein bekommen, bei dem steht dass meine vorwerfbare Rotzeit 0,32 Sekunden beträgt. Ich werde nun versuchen Einspruch zu erheben und meine Situation zu schildern. Doch hat das überhaupt einen Sinn? Ist es ein Rotlichtverstoß auch wenn man die Ampel nicht mehr in Sicht hat und aufgrund stockendem Verkehr in der Kreuzung steht? Oder wäre das eventuell nur ein Bußgeld?

Wäre dankbar für hilfreiche Antworten und keine belehrenden Kommentare, da es für mich sehr wichtig ist, mein Einspruch zu formulieren, da ich sonst ein Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit habe.

Vielen Dank!

Auto, Bußgeld, Ampel, Blitzer, rot, rotlichtverstoß
2. A-Verstoß in der Probezeit begangen. Was nun?

Wurde am 04.06.15 außerorts mit über 21 kmh/ geblitzt und bekam am 29.10. die Anordnung zum Aufbauseminar. Beim Aufbau Seminar bin ich grad dabei. Nun ist mir leider 17.11. wieder etwas passiert. Und zwar bin ich nachts zusammen mit einem Kumpel durch die menschenleere Stadt gefahren bis sich an einer Ampelkreuzung ein Streifenwagen hinter uns gesetzt hat und ich angehalten wurde, mein Kumpel fuhr normal weiter, wir hatten aber die gleiche Geschwindigkeit drauf zwischen 70-80kmh. Die Beamten meinten laut Tacho wäre ich 120 gefahren!!! Nach Abzug Toleranz von 20% wären mir aber nur noch 96 bei erlaubten 50 vorwerfbar. Dazu sollte ich noch ein illegales Autorennen veranstaltet haben, was sie glaube ich aber nicht richtig beweisen konnten weil mein Kumpel weg war und ich denke wo kein Gegner da kein Rennen! Und was war wirklich kein Rennen! Nun kam der Bußgeldbescheid, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Geldbuße... Ist das einzige was mich erwartet das was auf dem Bußgeldbescheid steht oder kommt da in der nächsten Zeit wie beim ersten Fall noch weiteres auf mich zu? Ich überlege nun über einen Rechtsanwalt Einspruch einzulegen, da ich wirklich nicht so schnell war und kein Rennen veranstaltet wurde, zu dem ja vielleicht noch weitere Maßnahmen auf mich zu kommen. Sollte mich allerdings nur das Treffen was da im Bescheid drin steht akzeptiere ich das vielleicht und erspare mit den ganzen Stress...

Ich bitte euch nur zu antworten wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Ich lese im Internet echt viel nur leider steht überall was anderes zu der Thematik.

Auto, Verkehr, Polizei, Führerschein, Bußgeld, Probezeit
Ist es der DB erlaubt, einen erhöhten Fahrpreis von 60€ für ein nicht vorhandenes Fahrradticket zu erheben?

Hallo,

ich habe kürzlich ein kleines Problem im Zug gehabt. Ich bin in den letzten Monaten häufiger mit der S-Bahn gefahren, aber vor etwa einem Monat hatte ich nach langer Zeit ein Fahrrad mit in den Zug genommen. Erst eine Minute, nachdem ich im Zug saß und der Schaffner vor mir stand, fiel mir auf, dass ich evtl noch ein extra Ticket für mein Rad brauche. Ich hatte es etwas eilig gehabt und deshalb nicht daran gedacht, dass mein Studententicket (welches ich überall als universellen Fahrschein dabei habe) NICHT für mein Fahrrad gilt. Trotzdem hat mir der Schaffner eine Fahrpreisnacherhebung von 60€ in die Hand gedrückt. Eigentlich hätte ich das Radticket sogar noch bezahlt, aber hatte in dem Moment kein Bargeld dabei. Und mit meiner MasterCard konnte das Gerät des Schaffners leider nichts anfangen. Letztendlich war ich zwar mit gültigem Fahrschein unterwegs, aber nur weil ich mein Rad für die 2 Haltestellen nicht mit einem Fahrausweis versehen hatte, darf ich jetzt den gleichen erhöhten Preis zahlen, wie jemand, der komplett ohne Ticket fährt?

Weil mir das ziemlich unlogisch erscheint, stell ich jetzt die Frage, ob die DB das überhaupt darf oder der Schaffner mich in diesem Fall einfach übers Ohr gehauen hat. Immerhin macht es oft den Anschein, dass viele DB-Mitarbeiter nicht so wirklich Plan von ihrem Job haben und damit komplett überfordert sind. Es könnte also auch einfach sein, dass der Schaffner am Ende gar nicht genau wusste, ob er mir überhaupt die 60€ so aufbürden kann und mir aus Gewohnheit schlicht einen Strafzettel mit zu hohem Bußgeld ausgedruckt hat. Falls ich am Ende die vollen 60€ an die DB zahlen muss, nur weil mein Fahrrad für zwei Haltestellen schwarz gefahren ist, wird es definitiv das letzte Mal gewesen sein, dass ich einen Fuß in einen ihrer Züge gesetzt habe.

Fahrrad, Verkehr, Geld, Recht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Deutsche Bahn

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